
RNK-VRG09-W Walldorf: keine Änderungen
So kurz wird in der Anlage zu TOP 1 – Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bei Abwägungsvorschlägen der geplanten Vorranggebiete aus dem ersten Planentwurf zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie der Standort in Walldorf im Roter Bruch bezeichnet.
Der Planungsausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) berät den Teilregionalplan Windenergie am Freitag, 21. November, in Mannheim.
Was hier konkret dahintersteckt, erläuterte in der letzten Sitzung der Fraktion unser Mitglied Wilfried Weisbrod, der auch Mitglied der Verbandsversammlung und dort Fraktionsvorsitzender der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist.
Baden-Württemberg ist nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Die Stadt Walldorf hatte nach einem Beschluss des Gemeinderates für den Teilregionalplan Windenergie insgesamt vier Flächen angemeldet. Aufgenommen als Vorrangfläche wurde nur die Fläche im Roter Bruch, die anderen wurden abgelehnt, weil der Verband beschlossen hatte, Flächen unter 30 Hektar nicht zu berücksichtigen.
Das klimapolitische Leitziel 7 aus dem Klimaleitbild der Stadt Walldorf besagt, dass der lokale Strombedarf bis 2040 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt und die Stromerzeugung in Walldorf den Strombedarf bilanziell zu mehr als 80 Prozent auf eigener Gemarkung abdecken soll. Dies ist ein ambitioniertes Ziel, welches nur mit neuen Wegen zur Energiegewinnung zu erreichen ist. Mit dem Ausbau von Photovoltaik-(PV)-Anlagen im Siedlungsgebiet oder auch mit ergänzenden PV-Anlagen im Außenbereich sind diese Ziele letztlich nicht zu erreichen.
Im Jahr 2024 wurden in Walldorf von insgesamt 1630 PV-Anlagen etwa 18,7 Megawattstunden Strom erzeugt. In Walldorf sind etwa 1600 Wohngebäude (das sind etwa 42 Prozent der Walldorfer Wohngebäude) mit PV-Anlagen ausgestattet.
Die ausgewiesene Vorrangfläche für Windkraftanlagen im Roter Bruch, am Walldorfer Kreuz, lässt insgesamt vier Windräder zu, diese erzeugen theoretisch 28 Megawatt Strom. Mit einem solchen Windpark könnte der jährliche Strombedarf von 24.000 Zwei-Personen-Haushalten lokal erzeugt werden.
Bei der Sitzung des Planungsausschusses des VRRN am 26. Februar wurde zum Sachstand der Vorranggebiete, konkret zu RNK-VRG09-W, Gemarkung Walldorf, aufgeführt, dass dieses Vorranggebiet aus der ersten Offenlage nach verwaltungsinterner Prüfung nicht weiterverfolgt wird. Als Begründung wurde damals angegeben: „Konflikt mit dem Luftverkehr“.
Gemeint war, dass die Platzrunde des Walldorfer Aero-Clubs vor einer Landung hier stattfindet. Diese zu verlegen, sollte kein Problem darstellen, dachte sich Wilfried Weisbrod und nahm Kontakt mit dem Aero-Club Walldorf auf, der diese Annahme bestätigte. Da auch die Stadtverwaltung und der mögliche Investor für die Windenergie-Anlagen sich für eine Verlegung einsetzten, kam etwas in Bewegung. Damit das alles auch positiv geändert wird, hat Weisbrod noch den Kontakt zur Regierungspräsidentin des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart, Susanne Bay (Grüne), gesucht und darum gebeten, dass sie sich bei dem zuständigen Referat in ihrem RP für diese Änderung einsetzt. Auch die Umweltministerin von Baden-Württemberg, Thekla Walker (Grüne), hat er um Unterstützung für die Aufnahme der Walldorfer Fläche als Vorrangfläche für den Teilregionalplan Windenergie in der Metropolregion gebeten. Dieser Einsatz war notwendig, weil der Referatsleiter im RP Stuttgart zu Anfang keine Änderung der Platzrunde unterstützen wollte.
In der Synopse des Planungsausschusses zur Fläche in Walldorf steht nun: Wir verweisen auf die weitere Abstimmung zwischen dem Verband und dem Regierungspräsidium Stuttgart vom 30. Juni 2025, wonach eine Konfliktlösung nach Verlegung der Platzrunde in Aussicht gestellt werden kann. Die Varianten zur Verlegung der Platzrunde wurden vom Betreiber des Sonderlandeplatzes Walldorf erarbeitet.
Diese Änderung ist oder wird erfolgen und somit wird der Roter Bruch in Walldorf als eine Vorrangfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Weisbrod ging auch auf die Argumente gegen Windkraft ein und verweist dabei auf ein Papier des BUND (www.bund-naturschutz.de/energiewende/erneuerbare-energien/faq-windkraft#c194573), in welchem ausführlich die Kontra-Argumente widerlegt werden.