Windenergie im Rammert – Zweites Beteiligungsverfahren beim RVNA

Für die Öffentlichkeit besteht gemäß § 12 Abs. 3 LplG BW im Zeitraum von 30. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025 die Möglichkeit, Stellung...

Für die Öffentlichkeit besteht gemäß § 12 Abs. 3 LplG BW im Zeitraum von 30. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Zu näheren Informationen bezüglich des im Rammert geplanten Vorranggebietes TÜ-01 und Änderungen gegenüber der ersten Offenlegung gelangt man über die Seiten des RVNA www.rvna.de.

Auf die Beteiligungsplattform gelangt man über den Link www.rvna.de/Startseite/Regionalplanung/teilfortschreibung+windenergie.html

Dort sind die relevanten, den neuen Zuschnitt betreffende Unterlagen hinterlegt. Details sind dort an 4. Stelle verlinkt. Über die Suchfunktion mit TÜ-01 findet man gezielt das Rammertgebiet.

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Kilchberger Mitteilungen
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Ausgabe 31/2025
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