Die Tendenz war ein Ja: Beim Bürgerentscheid im Juni 2024 haben 63,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dafür gestimmt, dass die Stadt Weil der Stadt ihre städtischen Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 (Großer Wald in Merklingen) und BB-27 (Wald Richtung Simmozheim) für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde nun der aktuelle Stand des Verfahrens vorgestellt.
Derzeit läuft das sogenannte Interessenbekundungsverfahren. Die Verwaltung hatte zur Auswahl der Projektentwickler/Investoren bewusst dieses objektive und transparente Verfahren gewählt. Das Verfahren wird von dem renommierten Fachbüro endura kommunal begleitet, das bereits zahlreiche Verfahren in Süddeutschland durchgeführt hat. Die einzelnen Verfahrensschritte werden in einer Vergabegruppe behandelt, die sich aus Stadträten und Vertretern der Verwaltung zusammensetzt, und vom Gemeinderat beschlossen.
Ende November 2024 hatte der Gemeinderat die Vergabekriterien für die Flächen beschlossen. Dabei hatte man sich darauf verständigt, die beiden Gebiete getrennt auszuschreiben. Der Fokus liegt dabei in einem Gebiet auf dem Thema städtische Einnahmen und Pacht und in dem anderen auf dem Thema Bürgerbeteiligung.
Für das Gebiet BB-02 haben sich fünf, für das Gebiet BB-27 vier Interessenten beworben. Nach einer ersten Einschätzung durch die Vergabegruppe fanden kürzlich mit jeweils drei Bietern Gespräche statt. Über die Vergabe der Flächen wird dann voraussichtlich noch vor der Sommerpause der Gemeinderat entscheiden. Anschließend kann das Genehmigungsverfahren beginnen. Bis die Windenergieanlagen gebaut werden, dauert es voraussichtlich noch mindestens drei Jahre.
Parallel zu den städtischen Entwicklungen gehen auch die Planungen des Verbands Region Stuttgart voran. Im Regionalplan müssen 1,8 Prozent der Fläche der Region als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Das entsprechende Bundesgesetz wurde 2023 verabschiedet. Der Verband Region Stuttgart hatte daraufhin eine frühzeitige informelle Beteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans eingeleitet. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden zu insgesamt 38 Vorranggebieten Ausschlussgründe vorgebracht. Einige dieser Vorranggebiete müssen beispielsweise aufgrund von Wohnnutzungen im Außenbereich oder aus Gründen der Bundeswehr und Flugsicherung ganz oder teilweise gestrichen werden. Auch für die Vorranggebiete BB-02 und BB-27 auf Weil der Städter Gemarkung wurden Einwände vorgebracht. Diese haben jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf das laufende städtische Interessenbekundungsverfahren.
Derzeit läuft bei der Region Stuttgart das Beteiligungsverfahren für die geänderten Teile des Planentwurfs. Der Satzungsbeschluss soll in der Regionalversammlung im Herbst gefasst werden.