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Windkraft – Schattenwurf, Lärm und Immobilienwerte

Im letzten Mitteilungsblatt verbreitet „Gegenwind Bergstraße e.V.“ erneut Behauptungen über Schattenwurf, Lärm und Immobilienwertverluste durch...
Foto: Carol Atkinson-Palombo, Ben Hoen. Relationship between Wind Turbines and Residential Property Values in Massachusetts. [Online]: University of Connecticut and Lawrence Berkeley National Laboratory, 9.1.2014.

Im letzten Mitteilungsblatt verbreitet „Gegenwind Bergstraße e.V.“ erneut Behauptungen über Schattenwurf, Lärm und Immobilienwertverluste durch Windkraftanlagen.

Eine sachliche Einordnung:

Schattenwurf: Streng reguliert

Der Verein spricht von „gigantischen Schlagschatten“. Verschwiegen wird: Schattenwurf ist gesetzlich auf maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag begrenzt. Moderne Anlagen verfügen über eine automatische Abschaltautomatik. Die tatsächliche Belastung liegt weit unter dem theoretischen Maximum, da Schattenwurf nur bei Sonnenschein und bestimmten Windrichtungen auftritt. Mit dem eigenen Schatten beim Spaziergang hat der Schattenwurf einer regulierten Windkraftanlage in mehreren hundert Metern Entfernung nichts zu tun.

Lärm: Kaum wahrnehmbar

Die TA Lärm schreibt strenge Grenzwerte vor – nachts nur 35 dB(A) in reinen Wohngebieten. Bei 900 Metern Abstand liegt der Anlagenschall typischerweise kaum über dem Hintergrundgeräusch. Zahlreiche Messungen zeigen, dass bereits ab wenigen hundert Metern Entfernung normale Alltagsgeräusche – Blätterrauschen, Straßenverkehr – den Anlagenschall überdecken. Die Genehmigungsbehörden prüfen zudem im Vorfeld durch Schallgutachten, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn dies gewährleistet ist.

Immobilienwerte: Frondel-Studie hält Prüfung nicht stand

Der Verein stützt sich auf Prof. Frondel (RWI), der anhand von Immoscout24-Daten etwa 7 % Wertverlust im Umkreis von einem Kilometer ermittelt haben will. Frondel nutzte als Datenquelle lediglich Angebotspreise – also Inserate, keine tatsächlichen Kaufpreise. Das bedeutet, dass er davon ausgeht, dass Verkäufer ihre Häuser schon direkt günstiger anbieten, wenn sie in der Nähe eines Windrades stehen. Diese Annahme ist allerdings höchst fragwürdig, denn sie impliziert, dass Verkäufer bzw. Makler die Existenz eines Windrades als allgemein anerkannten Nachteil betrachten.Zudem kontrolliert die Studie nicht ausreichend andere Faktoren – ländliche Gebiete, in denen Windkraftanlagen stehen, haben oft ohnehin niedrigere Immobilienpreise, ohne dass die Windräder die Ursache wären. Mehrere methodisch robustere Studien auf Basis tatsächlicher Kaufpreise finden dagegen keinen statistisch signifikanten Effekt.

Fazit: Windkraftanlagen unterliegen strengen Genehmigungsverfahren. Wer mit übertriebenen Darstellungen und selektiv zitierten Studien argumentiert, trägt nicht zur Aufklärung bei, sondern zur Verunsicherung.

T. Rinneberg

Quellen: energiewende.eu/windkraft-schattenschlag/ energiewende.eu/windkraft-hoerbarer-laerm/ energiewende.eu/windkraft-wertverlust-von-wohneigentum/

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 16/2026
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