Die Stadt Tuttlingen verfolgt weiter die Ausweisung eines Windparks am Hattinger Berg. Mit mehreren Projektierern ist sie im Gespräch. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Standorte in der Nähe, an denen Windräder gebaut werden könnten.
„Das Thema Energiewende bleibt aktuell“, so OB Michael Beck in der Sitzung des Technischen Ausschusses am Donnerstag. Gerade aus Reihen der Tuttlinger Industrie verspüre er großes Interesse an regional erzeugtem Ökostrom.
Erzeugt werden könnte dieser auf dem Hattinger Berg, einer Anhöhe südöstlich von Möhringen. Drei bis vier Anlagen könnten dort entstehen – ein Verfahren für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans hat der Gemeinderat bereits im März beschlossen.
Auf dem Hattinger Berg wird nicht die Stadt selber Strom erzeugen. Angestrebt ist die Zusammenarbeit mit einem Projektierer. Mit Anbietern aus Süddeutschland ist die Stadt hier im Gespräch. Denkbar wären dabei auch regionale Beteiligungsmodelle.
In früheren Suchläufen spielte der Hattinger Berg keine allzu große Rolle, weil die Windstärke dort nicht ganz so stark ist wie an anderen Standorten. Auch die jüngsten Messungen ergaben lediglich eine Stärke von 175 Watt/Quadratmeter – der Regionalplan geht in seinen Vorrangflächen von 190 W/Quadratmeter aus. Allerdings muss die etwas geringere Ausbeute mittlerweile kein K-o-Kriterium sein: Wie Anna Sucheta-Bock vom Fachbereich Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz erklärte, gebe es mittlerweile zahlreiche Anlagen, die auch bei geringeren Werten profitabel arbeiten. Auch von potentiellen Projektierern habe man entsprechende Rückmeldungen bekommen.
Für den Hattinger Berg sprechen hingegen die Grundstücksverhältnisse: Die rund 111 Hektar große Fläche ist komplett auf Tuttlinger Gemarkung und gehört auch zu großen Teilen der Stadt Tuttlingen. „Das erleichtert die Entwicklung ganz enorm“, so Sucheta-Bock.
Schnell wird es bis zum Bau der ersten Windräder trotzdem nicht gehen: Allein die Änderung des Flächennutzungsplans wird etwa ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen, die Genehmigungsplanung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigt weitere ein bis zwei Jahre. Dieser Genehmigungsprozess ist jedoch in der Regel mit 1 bis 3 Jahren Vorbereitungszeit verbunden. Wenn in insgesamt sieben Jahren eine Genehmigung vorliegt, kann man das durchaus als Erfolg betrachten.
Ähnliche Zeiträume gelten auch für andere Projekte in der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen, die derzeit verfolgt werden:
Welche dieser Projekte nun auch wirklich konkret in Angriff genommen werden, ist freilich noch offen.