Jetzt aktiv werden und Stellungnahme abgeben
Frist endet am 31. Juli 2025
Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Entwurf des Teilregionalplans Windkraft vorgelegt. Für den Schurwald sind 10 Windkraftflächen in 5 Windkraftvorranggebieten mit insgesamt 340 Hektar vorgesehen. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt nur 800 Meter, hier können dann bis zu 300 Meter hohe Windkraftanlagen stehen.
Insgesamt könnten über 20 Windkraftindustrieanlagen auf dem Schurwald gebaut werden. Entlang dem Kaisersträssle könnte eine Windradgalerie entstehen, besonders Thomashardt und Hohengehren sind betroffen. Alle geplanten Windkraftgebiete sind im Wald. Auf Landschaftsschutzgebiete wird keine Rücksicht genommen. Aus dem Natur- und Erholungsraum Schurwald könnte bald eine Windkraftindustriezone werden.
Bürgerinnen und Bürger können bis zum 31. Juli 2025 eine Stellungnahme zum Planungsentwurf abgeben. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir haben eine standardisierte Stellungnahme vorbereitet, die Sie auf unserer Homepage herunterladen können (www.pro-schurwald.com). Hier finden Sie auch alle notwendigen Informationen.
Die Bestimmung der Windkraftvorranggebiete ist auch eine politische Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. So senden wir ein klares Signal nach Stuttgart!
Stellungnahme bitte bis zum 31. Juli 2025 beim Regionalverband Stuttgart einreichen.
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