Stellungnahme abgeben! Frist endet am 31. Juli 2025.
Der Regionalverband Stuttgart hat einen neuen Entwurf des Teilregionalplans Windkraft vorgelegt.
Für den Schurwald sind 10 Windkraftflächen in 5 Windkraft-Vorranggebieten mit insgesamt 340 Hektar vorgesehen. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung beträgt nur 800 Meter, hier können dann bis zu 300 Meter hohe Windkraftanlagen stehen.
Insgesamt könnten über 20 Windkraft-Industrieanlagen auf dem Schurwald gebaut werden. Entlang dem Kaisersträßle könnte eine Windradgalerie entstehen, besonders Thomashardt und Hohengehren sind betroffen. Alle geplanten Windkraftgebiete sind im Wald; auf Landschaftsschutzgebiete wird keine Rücksicht genommen.
Aus dem Natur- und Erholungsraum Schurwald könnte bald eine Windkraft-Industriezone werden.
Bürgerinnen und Bürger können bis zum 31. Juli 2025 eine Stellungnahme zum Planungsentwurf abgeben. Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Wir haben eine standardisierte Stellungnahme vorbereitet, die Sie auf unserer Homepage herunterladen können: www.pro-schurwald.com. Hier finden Sie auch alle notwendigen Informationen.
Die Bestimmung der Windkraft-Vorranggebiete ist auch eine politische Entscheidung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. So senden wir ein klares Signal nach Stuttgart!
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Weitere Infos auf unserer Homepage.