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Windpark

Der Windpark Lindenrain, der nur etwas über 1.000 m von Gechingen entfernt erbaut werden soll, ist in den letzten Wochen verstärkt ins Bewusstsein der...

Der Windpark Lindenrain, der nur etwas über 1.000 m von Gechingen entfernt erbaut werden soll, ist in den letzten Wochen verstärkt ins Bewusstsein der Gechinger Bürgerinnen und Bürger gelangt. Dies weniger aufgrund der offiziellen Informationspolitik als aufgrund der Aktivitäten, die sich direkt aus der Bürgerschaft gebildet haben, in Form unserer Bürgerinitiative „Gechingen bewahren“:

  • Im Mai und Juni 2025 haben wir unter Gechinger Bürgern Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Bereits am 24.06.2025 konnten wir Herrn Bürgermeister Häußler über 700 Unterschriften, und damit ein Vielfaches der erforderlichen Unterschriften, überreichen.
  • Ein Bürgerbegehren legt die formale Grundlage für einen Bürgerentscheid als einem etablierten Bestandteil der demokratischen kommunalen Mitbestimmung.

Im Rahmen dieser Unterschriftensammlung kam es zu mehreren hundert einzelnen Gesprächen. Erschreckend war die Erkenntnis, dass ein überwiegender Teil der Bürgerschaft bislang entweder gar nichts oder nur wenig über den geplanten Windpark gehört hatte. Wie ist dies erklärbar?
Geht es doch um ein bauliches Großprojekt mitten im Wald direkt vor der Haustüre Gechingens, das über Jahrzehnte nicht nur optisch unser Gemeindebild prägen wird, sondern auch verschiedene Risiken mit sich bringt.

Wäre eine ganzseitige Information durch die Gemeindeverwaltung im Gemeindeblatt nicht schon längst überfällig gewesen? Vergleichbar der Seite im letzten Gechinger Gemeindeblatt (Nr. 28), wobei diese weniger dem Projekt an sich als der Kritik an der Arbeit unserer Bürgerinitiative gewidmet war.

Daraus wollen wir zwei Aspekte kurz aufgreifen:

  • Dass Bürger nicht verstanden hätten, wofür sie ihre Unterschrift leisten, müssen wir klar zurückweisen: Jeder Unterschrift ging ein Gespräch voraus, das Unterschriftenblatt trägt klar und deutlich die Überschrift „Bürgerbegehren zu Windkraftanlagen in Gechingen (WKA)“ und verweist auch formal korrekt auf die Beantragung eines „Bürgerentscheids nach § 21 Abs.3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg“. Bürger sind mündig, sie fordern nicht nur zu Recht ausreichende Informationen, sondern wissen auch, wofür sie ihre Unterschrift leisten.
  • Wir schätzen das Engagement jedes einzelnen Mitglieds unseres Gemeinderates sehr. Uns ist bewusst, dass viel Zeit und Energie in dieses Ehrenamt fließen mit dem Ziel, das Beste für Gechingen zu erreichen. In unserem Offenen Brief haben wir auf die Komplexität des Themas Windkraft aufmerksam gemacht sowie auf die vielen Perspektiven, die es hier zu berücksichtigen gilt. Auch wir lernen fast täglich Neues hinzu und aufgrund dieser Erfahrung haben wir versucht, eine Brücke zwischen Bürgern und Gemeinderat zu spannen. Auch weiterhin werden wir nach solchen Brücken Ausschau halten und wir wollen nicht zulassen, dass diese eingerissen werden und eine Spaltung forciert wird. Wir bitten die Gemeinderäte, sollten sie den Hinweis auf die komplexe Informationslage als Kritik gewertet haben, unsere hier beschriebene Intension zumindest in Betracht zu ziehen.

Schließlich wollen wir noch von der ersten Informationsmesse zum Thema Windkraftanlagen Lindenrain am 7.7.2025 in Stammheim berichten:

Das Windkraftunternehmen Alterric hat in Kooperation mit den Kommunen Calw, Wildberg und Gechingen eine Messe mit mehreren Ständen zu unterschiedlichen Themen durchgeführt. Positiv ist, dass auch uns als Windkraftkritiker die Möglichkeit eingeräumt wurde, mit einem Stand präsent zu sein. Wir haben diese Chance genutzt und reges Interesse an unseren Argumenten erfahren. Letztlich wollen wir die Frage einer Besucherin aufgreifen, die sagte: „Zwar haben wir hier die Möglichkeit, Informationen zu sammeln und auch kritische Gespräche zu führen – doch welchen Sinn macht es, eine solche Messe erst zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen, nachdem die Verträge bereits unterzeichnet wurden?“

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gechingen
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Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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