Universitätstadt Tübingen
72070 Tübingen
Aus den Rathäusern

Winterdienst in Tübingen

Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen...

Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. Da nicht alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt werden können, werden die Straßen nach Dringlichkeit sortiert und nacheinander abgearbeitet– wenn nötig, auch mehrfach am Tag.

Zunächst räumen die KST die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe. Als letztes sind die Wohnstraßen dran. Der Räumplan, der unter www.tuebingen.de/winterdienst abrufbar ist, zeigt, welche Straßen geräumt und gestreut werden.

In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner räumen. Ein 1,5 Meter breiter Fahrbahnstreifen ist für Fußgänger zu räumen, wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sowie in verkehrsberuhigten Bereichen.

Alle Flächen müssen von montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21.00 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen. Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden wie bei sehr starker Glätte, die nicht anders beseitigt werden kann. Dies regelt die Streupflichtsatzung.

Bitte denken Sie daran, insbesondere unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie alle, die in der Mobilität eingeschränkt sind, werden es Ihnen danken.

Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST 19 Splitthaufen im Stadtgebiet eingerichtet. Dort kann man Streumaterial jederzeit kostenlos abholen. Die Standorte sind vor Ort ausgeschildert, eine Übersichtskarte ist unter www.tuebingen.de/splitthaufen abrufbar.

In Unterjesingen wird Streusplitt im Bereich Ammertalbahnstraße / Haltepunkt Unterjesingen Mitte bereitgestellt. Näheres: www.tuebingen.de/winterdienst


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