Wie in jedem Jahr weisen wir vor Winterbeginn auf verschiedene Sachverhalte in Bezug auf die bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Winterdienstes hin. Der Winterdienst untergliedert sich in öffentliche und private Aufgaben. Die privaten Aufgaben sind in der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege festgelegt. Den vollständigen Text dieser Satzung können Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.mundelsheim.de nachlesen oder auf dem Rathaus, Zimmer 6, einsehen. Hier die wichtigsten Regelungen in gekürzter Form:
Bitte beachten Sie Ihre Räum- und Streupflicht, insbesondere auch unter haftungsrechtlichen Aspekten. Und bitte helfen Sie mit – und auch Ihren Nachbarn! Wer selbst (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht seiner Räum- und Streupflicht nachkommen kann, bedient sich evtl. professioneller Unterstützung oder bittet einen Nachbarn um Hilfe.
So streut die Gemeinde
Die öffentlichen Räum- und Streuaufgaben werden außerorts von der Straßenmeisterei Besigheim erledigt. Innerorts ist der Bauhof der Gemeinde nach dem Streuplan zuständig. Bis 15.01.2025wirdim Ortsteil Schreyerhof der Winterdienst von der Gemeinde Hessigheim durchgeführt. Ab dem 16.01.2025 erledigt diesen vereinbarungsgemäß die Gemeinde Mundelsheim.
Die Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Dazu gehören in Mundelsheim folgende Straßen (Phase I):
Blumenstraße, Dahlienweg, Gartenstraße, Goethestraße, Großbottwarer Straße, Hartweg, Heinrich-Maulick-Straße, Hessigheimer Straße, Hindenburgstraße, Hohlweg, Im Gschied, Im Schönblick, Johann-Wolff-Straße, Kappelstraße, Zufahrt Gemeindepflegehaus ab Karl-Epple-Straße, Kirchhofgasse, Langer Weinbergweg, Lange Straße, Neuweilerstraße, Panoramastraße, Rozenbergstraße, Schnellerweg, Seebachweg, Urbanstraße, Weinbergstraße, Wertweg.
Zur Phase II gehören als sinnvolle Ergänzung zur Phase I, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung, da nicht beide Merkmale erfüllt sind:
Adergässle, Alter Weg, Dammweg, Dahlienweg nur Treppe, Falkenweg, Fliederweg nur Treppe, Hasennest, Bushaltestellen Hessigheimer Straße, Hölderlinstraße mit Treppe, Hohlweg nur Treppe, Innere Au, Justinus-Kerner-Straße, Kalkgraben, Kappelstaffel, Kilianstraße, La-Motte-Servolex-Straße, Lange Straße nur Gehweg, Bushaltestellen Lange Straße und Gehweg bis Netto-Markt, Lindenstraße, Lindenstraße/Seebachweg Treppe, Lönsweg, Mörikestraße nur Treppe, Mühlgasse, Neckarstraße, Nelkenweg nur Treppe, Ottmarsheimer Straße, Pleidelsheimer Straße nur Gehweg, Postgasse, Rathausgasse und Rathaus, Roseggerweg, Schillerstraße, Schreyerhof (Gehürd), Seelhofenstraße, Sylvanerstraße, Trollingerstraße, Urbanstraße nur Treppe, Veilchenweg nur Treppe, Wasenstraße, Wertweg.
Anschließend erfolgt im Regelfall die Erledigung der privaten Aufgaben der Gemeinde.
Straßen, die nicht geräumt werden (z. B. Sackgassen, Feldwege, Anliegerstraßen, Spielstraßen, Feldwege usw.):
Amselweg, Backhausweg, Baugasse, Brunnengasse, Carl-Benz-Straße, Fährweg, Drosselweg, Fischerwert, Fasanenstraße, Freihof, Hauffweg, Heinrich-Hertz-Straße, Jägersgartenweg, Käsbergstraße, Kirschhälde, Körnerweg, Lämmlestraße, Lerchenweg, Lessingweg, Marktstraße, Meisenweg, Mühlwiesenstraße, Nachtigallenweg, Nelkenweg, Paradies (Schützenhaus), Planstraße, Pleidelsheimer Straße, Postgasse, Raiffeisenstraße, Schulgasse, Schwalbenweg, Sudetenstraße, Stormweg, Taubenweg, Uhlandstraße, Zeisigweg, Parkplätze Käsberghalle und bei den Sportplätzen und Marktplatz.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diejenigen Strecken zuerst geräumt werden, die ein starkes Gefahrenpotential in sich bergen. Auf Straßen und Wegen, die nicht oder später geräumt werden, ist von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr gefordert. Achten Sie als Fußgänger auf gutes Schuhwerk mit möglichst gutem Profil bei Schnee und Glätte.
Parken Sie bitte Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen immer so, dass die Räum- und Streufahrzeugeohne Behinderung durchfahren können.
Hausdächer mit und ohne Photovoltaikanlagen:
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei Schäden, die durch Dachlawinen entstehen, der Hauseigentümer mithaftet. Daher empfehlen wir das Anbringen von Schneegittern. Besonders gefährdet sind Dächer mit Photovoltaikanlagen, weil dort der Schnee leichter abrutschen kann. Zudem besteht erhöhte Gefahr entlang von Gebäuden, deren Dächer an öffentliche Parkplätze angrenzen.
Streusplitt für den Winterdienst
Der Umwelt zuliebe muss auf Auftausalze weitgehend verzichtet werden. Zulässig sind sie nur dann, wenn Sand, Splitt oder Asche nicht ausreichen, um die Glätte zu beseitigen. Damit sich alle Einwohner aktiv am Umweltschutz beteiligen können, wird auch dieses Jahr wieder von der Gemeinde kostenlos Streusplitt zur Verfügung gestellt. Der Splitt lagert auf dem Parkplatz des ehemaligen Bauhofs in der Karl-Epple-Straße. Vier weitere öffentliche Streugutbehälter sind in der Großbottwarer Straße (ortsauswärts vor Haus 30), in der Heinrich-Maulick-Straße (ehemals Bäckerei Offergeld) und im Schreyerhof aufgestellt.
Noch ein Hinweis für alle Kinder:
Je nach Schnee- und Witterungslage wird in der Kirchhofgasse (östlich der Einmündung Rozenbergstraße) der Schnee zum Schlittenfahren belassen.
Ihr Ordnungsamt