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Winterdienst und Streuräumpflicht

Der Winterdienst des Bauhofs ist in Dossenheim unterwegs, um für freie und sichere Fahrt zu sorgen. Die Gehwege müssen von den Anliegern geräumt...
Alte Steinbruchelemente im Schnee.

Der Winterdienst des Bauhofs ist in Dossenheim unterwegs, um für freie und sichere Fahrt zu sorgen. Die Gehwege müssen von den Anliegern geräumt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass:

  • Gehwege, wenn nicht vorhanden Straßenränder, in einer Breite von 1,50 m geräumt werden müssen.
  • Die Wege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt werden.
  • Die danach auftretenden Behinderungen durch Schnee und Eis sind wiederholt zu beseitigen. Diese Verpflichtung endet um 21 Uhr.

Weitere Informationen finden sich in der Streupflichtsatzung auf der kommunalen Homepage.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Dossenheim
08.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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