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Wir bitten um Ihre Mitwirkung

§ 14 Gestaltungsvorschriften lt. Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) (3)Bei den Bestattungsformen Baumurnenfeld und Anonyme Urnengräber dürfen...

§ 14 Gestaltungsvorschriften lt. Friedhofssatzung (Friedhofsordnung)

(3)Bei den Bestattungsformen Baumurnenfeld und Anonyme Urnengräber dürfen Grabschmuck wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden.

Demnächst werden die Mäharbeiten auf den Friedhöfen beginnen, hierfür bitte alles von den Baumurnenfeldern abräumen. Was liegen bleibt, wird von uns entsorgt.

Danke, die Friedhofsverwaltung

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Ilsfelder Nachrichten
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Ausgabe 12/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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