Zum geplanten Mobilfunkmast in Altenriet fanden am 24. Juni 2024 im dortigen Rathaussaal zwei Vorträge statt. Es sprachen Jörn Gutbier und Ralf Hagenloch. Bert Hauser verfasste dazu eine Pressemitteilung im Auftrag der Bürgerinitiative „Geoverschiebung Mobilfunkmast“, Altenriet, Friedhofstraße. Er schreibt:
Wissenschaftliche Untersuchungen in aller Welt haben nach den Aussagen von Jörn Gutbier (Chef von Diagnose Funk in Stuttgart) eindeutig nachgewiesen, dass eine zu intensive Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen und Tiere hat und die Botanik schädigt. Bei seinem mit Spannung erwarteten Vortrag zum geplanten 5G-Mobilfunkmasten in Altenriet sagte Gutbier vor über 60 Zuhörern im überfüllten Rathaussaal: „Die Wissenschaftler warnen, wissen aber nicht mehr, was sie tun sollen, weil die Industrie und die Politik ihre Warnungen nach wie vor nicht ausreichend berücksichtigen.“
Der zweite Referent, der Sachverständige für Immobilien- und Grundstücksbewertungen, Ralf Hagenloch aus Mössingen sagte bei der Versammlung am Montagabend in seinem Kurzreferat: „In den Städten sind Immobilien teilweise sogar unverkäuflich, wenn ein Sendemast in der Nähe steht.“ Die Risiken eines zu intensiven Mobilfunks hätten schon seit längerem dazu geführt, dass es im Umkreis bis zu etwa 150 Metern um einen Mobilfunkmasten Wertminderungen bei Immobilien bis zu 50 Prozent gebe. Hauseigentümer hätten keinen Anspruch auf Entschädigung, weil die in Deutschland sehr hohen Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung fast überall eingehalten werden. Für Immobilienbesitzer sei es wichtig, dass ein „Mast weit, weit weg ist.“
Laut Gutbier rührt nach eindeutigen wissenschaftlichen Befunden die Gefährdung der Gesundheit daher, dass Nervenströme vor allem im Gehirn durch die Impulsstrahlung des Mobilfunks gestört oder behindert würden. Dies könne schon bei sehr geringer Bestrahlung zu Befindlichkeitsstörungen führen, zu zellulären Stressreaktion, zur Durchbrechung der sogenannten „Blut-Hirn-Schranke“, zu Störungen des zentralen Nervensystems und zur Schädigung der Fruchtbarkeit. Bei zu starker Bestrahlung über längere Zeit könnte auch verschiedene Krebskrankheiten (etwa Gehirntumore) durch Mobilfunkstrahlung verursacht werden. Kinder und Schwangere seien besonders gefährdet.
Selbst die vom Bundestag gewählte Gruppe der Abgeordneten, die mit der Abschätzung von Technik-Folgen beauftragt ist, hat laut Gutbier nach der Auswertung von 60 wissenschaftlichen Studien auf potenzielle gesundheitliche Folgen von Mobilfunkstrahlung hingewiesen (TAB-Bericht vom 14. Februar 2023). Er verwies besonders auch auf Elektrosensible und Hyperelektrosensible, die sich nur noch durch die Abschirmung ihrer Wohnungen oder Arbeitsstätten vor starken Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens schützen könnten. Es sei deshalb völlig unverantwortlich, wenn die zuständige Politik und die Industrie noch immer „die letzten Funklöcher in Deutschland“ schließen wollten.
Die hohen Grenzwerte in Deutschland müssten dringend herabgesetzt werden, weil der Mobilfunk auch bei sehr niedrigeren Werten noch gut funktioniere. So habe die Schweiz den Grenzwert auf den hundertsten Teil von dem reduziert, was in Deutschland gelte (100 000 Mikrowatt pro Quadratmeter statt den in Deutschland erlaubten 10 Millionen Mikrowatt.) Auch in Frankreich, in Italien und in Österreich seien die Werte stark herabgesetzt worden und zum Teil sehr viel niedriger als bei uns. Die Versicherungswirtschaft lehne es seit 2006 ab, Bürger gegen die Risiken des Mobilfunks zu versichern.
Gutbier fasste seine Darstellungen in fünf Thesen zusammen: Erstens: „Die geltenden Grenzwerte schützen nicht. – Ein Lobby-Kartell unter dem Deckmantel der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) täuscht die Öffentlichkeit.“ Zweitens: „Die Forschungslage ist eindeutig. – Mehr als Zweidrittel der Forschung zeigt: Mensch und Umwelt haben ein Problem mit elektromagnetischen Feldern“. Drittens: „Vorsorge ist überfällig, Gefahrenabwehr notwendig und umsetzbar.“ Viertens: „Umfassende Aufklärung über die Risiken, Risikovermeidung, Alternativen und Schutzzonen ist erforderlich.“
In seiner fünften These wies Gutbier darauf hin, dass die kommunalen Verwaltungen, die Schulträger, die Arbeitgeber und die Bürger gemeinsam daran arbeiten müssten, die Risiken des Mobilfunks zu vermeiden. Die Kommunen hätten noch immer Eingriffsmöglichkeiten, auch wenn nach neuester Gesetzeslage ein Mast bis zu 20 Meter Höhe außerhalb der Ortschaften ohne amtliche Genehmigung errichtet werden dürfe. Wenn die Kommune aber risikoärmere Vorschläge unterbreite, müssten die Mobilfunkbetreiber darauf eingehen.
Wir freuen uns über neue Mitglieder im InfoMobilFunk Neckartenzlingen und Umgebung, Ortsgruppe im Mobilfunk Bürgerforum e. V. www.mobilfunk-buergerforum.de
Die Vorsitzenden: Prof. a. D. Helmuth Kern, Bert Hauser (Telefon: 07127/35655 bzw. 07127/35949)