Nur wenn die Verkehrsflächen für den Fußverkehr von anderem Verkehr getrennt, ohne Hindernisse wie Mülleimer usw. oder ohne Verengung durch hereinwachsende Hecken/Sträucher sind, können Fußgänger ohne Ausweichenmüssen oder Stolperei sicher und vor allem gerne unterwegs sein. In der Regel also bei Gehwegen, Fußgängerzonen, Parkwegen, Wanderwegen, Wohnstraßen ohne Gehwege, allen Wegen, die man erlaubt gerne zu Fuß benützt, sicher und ohne die Gefahr, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen, ohne Stolperfallen und ohne unzureichende Schneeräumung/Glatteisstreuung. Diese Problematik wollen wir heute mal wieder thematisieren in der Hoffnung, damit beizutragen, dass der Fußverkehr als nachhaltigste Mobilitätsart damit gefördert wird.
Man freut sich jedes Jahr aufs neue über üppiges Grün in den Gärten und öffentlichen Anlagen, manchmal aber zu üppig für die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radler und Kraftfahrer! Und auch für das empfundene Unsicherheitsgefühl durch verschattete Gehweglampen. Der Grundstückeigentümer ist also noch bis Ende Februar gefordert, den (Fuß-)Verkehr beeinträchtigenden Bewuchs von Hecken, Sträuchern und Ästen zurückzuschneiden. Die Vorgaben sehen vor, dass mindestens 2,50 Meter über Gehwegen, da natürlich auch die ganze Breite, frei sein muss, über Fahrbahnen und Feldwegen sind es gar 4,50 Meter für hohe Fahrzeuge. Das Unterlassen ist bußgeldbewehrt. Sprechen Sie Nachbarn und Anlieger auf diese Rückschnittpflicht an, das Schnittgut kann ja kostenlos in Oßweil abgegeben werden.
Hierzu passt auch die aktuelle Gefahr durch das sog. Eschen-Sterben. Auch innerhalb der Bebauung sollten Grundstückseigentümer dabei auch besonders auf Eschen achten, die beim Umfallen auf öffentliche Flächen für Unglücke sorgen könnten. Das Fatale ist, dass man es dem Baum oberflächlich nicht ansieht, ob Pilzbefall vorliegt, bis er dann plötzlich mit großer Gefahr für Menschen einfach umfällt. So geschehen am landwirtschaftlichen Weg an der Rems entlang von Neckarrems nach Waiblingen. Aber auch an anderen Wegen, auch im Stadtgebiet, muss darauf geachtet werden. So steht z. B. eine Esche direkt an der Haltestelle Rotweg mit möglicher Gefahr für Wartende, wir haben die Stadt darauf hingewiesen. Bitte helfen Sie mit und schauen Sie nach ähnlichen Gefahrenstellen.
Dann die herzliche Bitte, der Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen, Sie verhindern womöglich einen besonders für Ältere fatalen Sturz.
Eine erhöhte Sturzgefahr ergibt sich auch aktuell in vielen Wohngebieten ohne Gehwege, bei denen die Fahrbahnen durch häufige Straßenbauarbeiten und offensichtlich unsachgemäße Behebung des Belags regelrechte Löcher aufweisen. Auch da kann es zu unnötigen Stürzen kommen, wenn man nicht ständig seinen Weg kontrolliert; Fußgänger haben Anspruch auf sichere Wege. Wir werden dies bei Gelegenheit im Rathaus unter Hinweis auf die allgemeine Verkehrssicherungspflicht thematisieren, bitte helfen Sie mit und schauen nach ähnlichen Gefahrenstellen.
Die Verkehrsbehörde hat im Stadtgebiet das Abstellen von Fahrzeugen teilweise auf Gehwegen erlaubt, so z. B. in Neckargröningen in der Ludwigsburger Straße. Durch hohen Parkdruck allenfalls hinnehmbar. Die Vorgaben aber: Parkflächenmarkierung (VwV-StVO „Zu Anlage 2 lfd. Nummer 74 Parkflächenmarkierungen“) Angeordnet werden darf: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“ Wir werden dies bei Gelegenheit im Rathaus thematisieren, bitte helfen Sie mit und schauen nach ähnlichen Gefahrenstellen. Infos zu diesen wichtigen Teilaspekten bzw. zum allgemeinen Thema Fuß/Rad gerne unter remseck@fuss-ev.de oder 07146/5094 ansprechen und erhalten. Denn FUSS e.V. ist toll – Mach doch mit! Leiter und Sprecher Peter-Jürgen Gauß