Zu Fuß unterwegs sein kann man natürlich das ganze Jahr hindurch und die gesunde Bewegung und die abwechslungsreiche Umwelt genießen. Aber wer kennt ihn nicht, den „Osterspaziergang“ Goethes, der den Rückzug des Winters und die neu erwachende Lebendigkeit und Lebenslust thematisiert. Vom Aufbruch der Menschen aus der Dunkelheit ist die Rede von ihrem Streben ins Licht. Die Frühlingssonne und die erwachende Natur stehen für einen Neubeginn. Die entsprechenden Verse stammen aus Goethes Drama Faust. Dabei ist es natürlich wichtig, besonders innerorts, sich an Regeln des Straßenverkehrsrechts zu halten, schon zu eigenen, aber auch anderer Sicherheit. Denn Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer, Radler und alle anderen fahrenden Verkehrsteilnehmer, sondern auch für Fußgänger. Hier die wichtigsten Regeln für Fußgänger im Überblick:
Auch Fußgänger können durch Fehlverhalten Unfälle verursachen und müssen für den entstandenen Schaden ganz oder teilweise haften. Auch droht bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld. Der Regelsatz beginnt nach dem Bußgeldkatalog für Fußgängerinnen und Fußgänger bei 5 Euro. Sie können zudem einen Punkt in Flensburg bekommen, wenn es sich um einen erheblichen Verstoß handelt, der mit mindestens 60 Euro geahndet wird. Alle Angaben ohne Gewähr. Peter-Jürgen Gauß