Herr Erster Bürgermeister Jo Triller und Frau Ulrike Bolz, Leitung Fachgruppe Straßenverkehr nahmen sich die Zeit, um mit unserer Ortsgruppe, vertreten durch Peter-Jürgen Gauß als Leiter und Sprecher, im Rahmen eines Jahresgesprächs 2025 über relevante Themen des Straßenverkehrs, Schwerpunkt, Fußverkehr, sich auszutauschen. Besonderer Anlass war eine StVO-Novelle 2024/25, die für mehr Sicherheit für Fußgänger sorgen soll. Das Bundesverkehrsministerium führt dazu z. B. unter dem Stichwort „Sichere Querungsanlagen für den Fußverkehr“ aus: „Der Fußverkehr gilt als die natürlichste Fortbewegungsform. Um von A nach B zu kommen, müssen Zufußgehende oftmals Straßenräume überqueren. Querungsanlagen können dies erleichtern. Die Wahl der richtigen Querungsstelle und eine regelkonforme Ausgestaltung sind dabei wichtig, um ein sicheres Queren zu ermöglichen. In einem aktuellen Webinar zeigen wir anhand von zwei Vorträgen aus der planerischen und kommunalen Praxis, wie Sie sichere Querungsanlagen für den Fußverkehr in Ihrer Kommune umsetzen können“. Auf das Webinar haben wir noch ausdrücklich verwiesen.
Diese sicheren Querungsanlagen, landläufig Zebrastreifen genannt, waren also besonderes Thema beim Gespräch, basierend auf Checks bei unserem großen FußverkehrsCheck in 2020. Tatsächlich sind daraus einige umgesetzt, was wir mit besonderem Dank verbunden haben, einiges noch nicht, was dann im Einzelnen besprochen wurde. Dabei haben wir nach Bedarf und Sicherheit gewichtet, in Hochberg die Querung vom aufgesiedelten Wohngebiet Rot aber als dringlich angesprochen, in Aldingen die Situation in der Cannstatter Straße, die aber nach Ende der Baumaßnahmen an der Halle bewertet werden soll. Mit Unverständnis haben wir aber in Pattonville deutlich gemacht, dass dort einige sichere Querung an der John-F-Kennedy-Allee fehlen, obwohl durch die Zweiteilung dieses Ortes gerade viel Querungsbedarf besteht, um von einem Teil mit Schule, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten usw. zum jeweils anderen zu kommen. Herr EBM Triller erwähnte die Zuständigkeit der Stadt Kornwestheim, wir werden da nochmal dort nachfassen.
Angesprochen wurden allgemeine Gefahrenstellen für Fußgänger am ZOB Neckargröningen durch unrechtmäßigen Radverkehr über den Busbereich bzw. gar Bussteig bei unklarer, fehlender Beschilderung. Die ebenfalls fehlende Aus-/Einleitung Unterführung Remstalstraße mit der Folge, dass der Radverkehr über den sowieso schmalen Bussteig rechtswidrig trotz Beschilderung fährt. Auf das Wochenend-/Feiertagschiebegebot für den Radverkehr, der oft nur durch den Bereich Neue Mitte nur durchfahren will und deshalb nix von Schrittgeschwindigkeit, wie beschildert, hält, haben wir im letzten Amtsblatt hingewiesen. Der Fußgänger-Schutzbereich sollte aus Richtung Schifferklub ab Beginn Neckarstrand und aus Richtung Neckarrems vor der Fußgängerbrücke angeordnet werden. Die Beschilderung bei der Hochberger Neckarbrücke halten wir bei dem schmalen Gehweg, der Radler dort zum Schieben anweist, für den Fußgänger für höchst gefährlich. Wieso das kurze Brückenstück als Radfahrer nicht die Fahrbahn benutzen? Auf die zwingende Notwendigkeit an Grundschulen, nicht nur die Radtechnik zu üben, sondern die Kinder auch intensiv mit Verkehrsregeln zu schulen, haben wir hingewiesen, auch auf Möglichkeiten, Radfahrer, anscheinend ohne Regelkenntnisse, besonders zu informieren. Insgesamt war es ein unaufgeregtes und konstruktives Gespräch, für das wir uns ausdrücklich bedanken wollen. Verbunden mit der Hoffnung, dass, nicht nur in der Hohen Politik, sondern auch vor Ort bei den Verkehrsbehörden, die besondere Schutzbedürftigkeit von Fußgängern erkannt und beachtet wird. Peter-Jürgen Gauß