An dieser Stelle haben wir schon über bessere Grundlagen für Fußgänger-Sicherheit durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in 24 berichtet, was wir nun gerne weiter aufgreifen wollen. Es ist jetzt leichter als bisher, Zebrastreifen oder andere Querungsformen für Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten, die Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage ist weggefallen! Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) muss daran noch angepasst werden, um dies noch zu konkretisieren. Wir haben dies zum Anlass genommen, OB Schönberger und Erster Bürgermeister Triller zu bitten, in einem Jahresgespräch 2025 die neue Rechtslage zu bewerten, bisher nicht umsetzbare Zebrastreifen neu zu überdenken. Denn sichere Querungen, und damit die Möglichkeit, sicher zu Fuß unterwegs sein zu können, als unbestritten nachhaltigste Mobilitätsart, mit Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, können nach unserem FußverkehrsCheck bereits in 2020 in großer Anzahl nun realisiert werden. Nur als Beispiel die Aktion von Eltern der Neckarschule in Aldingen, die sogar eine Petition starteten chng.it/MvvMFWLmYS mit schon immerhin 409! Zustimmungen, um rund um die Neckarschule sicher als Schulkinder/Eltern den Schulweg bewältigen zu können. Unsere FUSS-Ortsgruppe wurde auch angesprochen, zusammen mit einer engagierten Mutter haben wir die Situationen vor Ort kürzlich gecheckt und zusammen die Notwendigkeiten von einigen Zebrastreifen festgehalten. Erfreulicherweise ist es ganz kurzfristig auch gelungen, den im Rathaus hierfür zuständigen EBM Triller zur Teilnahme zu bitten. Herr Triller hatte durchaus nachvollziehbare Ideen mitgebracht, die es zeitnah, nach Abschluss der aktuellen großen Bauarbeiten, dann umzusetzen wären. Bis dahin sollten durch auch Provisorien angedacht werden, wie anderswo für Radler z. B. als „Popup-Zebrastreifen“, um die Sicherheit während der langen Bauzeit jetzt und heute zu überbrücken. Wir werden im Jahresgespräch dies auch thematisieren.
Dass die Politik, die Wissenschaft offensichtlich endlich erkannt hat, wie wichtig der Fußverkehr in einer nachhaltigen Stadt-Mobilität ist, zeigt auch, dass der deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar sich in den aktuellen jährlichen Konferenzen damit beschäftigte, ein Vorstandsmitglied von FUSS e. V. Wolfgang Packmohr, Polizeidirektor a. D., war als Referent dabei. In einem Antrag heißt es: „Der Fußverkehr ist zu stärken und als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen. Die Attraktivität des Fußverkehrs ist zu steigern. Die Anzahl der Unfälle mit Fußgängern muss deutlich gesenkt werden („Vision Zero“)“. Zur Erreichung dieser Ziele fordert der Arbeitskreis VI u. a. die zuständigen Stellen auf: ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereitzustellen, durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze zu errichten und dabei einen sicheren und selbsterklärenden Verkehrsraum zu schaffen, sichere Querungen dort, wo offenkundiger Bedarf dafür besteht, einzurichten, das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern zu unterbinden, Fuß- und Radwege möglichst voneinander zu trennen, insbesondere innerorts, Fußgängerzonen möglichst nicht für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben, längere Querungszeiten und getrennte Grünphasen für Fußgänger und Abbiegeverkehr (konfliktfreie Ampelschaltung) zu schaffen, Die Beachtung und Wertschätzung für Fußgänger, für deren natürlichen Sicherheit, erlebt endlich gerade einen bemerkenswerten Aufschwung! Es ist sehr zu hoffen, dass sich Politik und vor allem Verkehrsbehörden dem nicht in den Weg stellen, hierfür werden wir uns weiterhin stark machen. Dabei aber auch die Bitte um Feedback, wenn Ihnen Örtlichkeiten bekannt sind, die durch einen Fußgängerüberweg sicherer gemacht werden können. Wir werden dies dann gerne in die Diskussion mit einbringen. remseck@fuss-ev.de Peter-Jürgen Gauß
Mit freundlichen Grüßen