Sicher und unfallfrei auch im neuen Jahr 2025 wünschen wir allen, die das gesunde und entspannte zu Fuß gehen genießen! Und dabei und natürlich auch allen, die Bus, Bahn, Auto und Rad benutzen. Dazu sind in 2024 bessere Grundlagen durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung geschaffen worden, was wir nun gerne aufgreifen wollen.
Sebastian Kaufmann, Referatsleiter des Referats 46 – Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg erklärt in einem Interview einige wichtige Aspekte, die wir zitieren wollen: „Fakt ist, dass neben den Grundprinzipien der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erstmals neue Aspekte in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen wurden: neben dem Umwelt-, Gesundheits- oder Klimaschutz auch die geordnete städtebauliche Entwicklung. Sie gelten jetzt auch als Gründe für verkehrsrechtliche Anordnungen, die StVO wurde entsprechend angepasst. Damit hat der Gesetzgeber das bisher sehr restriktive Straßenverkehrsrecht einen Schritt weit geöffnet hin zu einer Rechtslage, die den lokalen Bedürfnissen und Zielen besser entspricht: Kommunen, die das wollen, können jetzt umweltfreundliche Verkehrsträger besser fördern und so die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Bisher war Gefahrenabwehr das oberste Prinzip. Da gibt es jetzt in der Tat mehr Spielraum. Aber auch die novellierte StVO legt weiter großen Wert auf die Verkehrssicherheit: Diese darf in keiner Weise durch die neuen Anordnungsgrundlagen beeinträchtigt werden. Das ist auch in unserem Sinne, um die „Vision Zero“ mit null Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr zu erreichen. Für die Beschränkung des fließenden Verkehrs ist in der Regel weiterhin eine sogenannte qualifizierte Gefahrenlage notwendig. Aber hiervon gibt es Ausnahmen, und dieser Ausnahmenkatalog wurde in der Novelle durch mehrere Maßnahmen ergänzt …“ Auf Frage, die unsere FUSS-Ortsgruppe besonders wichtig ist: Ist es jetzt leichter als früher, Zebrastreifen oder andere Querungsformen für Fußgängerinnen und Fußgänger einzurichten?, wird ausgeführt: „Da das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage wegfällt, ist es schon einfacher geworden. In Baden-Württemberg haben wir durch den Leitfaden Fußgängerüberwege die Situation, dass wir von den recht hohen Voraussetzungen in den Richtlinien (R-FGÜ), was die Nutzerzahlen angeht, nach unten abweichen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) muss daran noch angepasst werden, hier sind einige Vorgaben drin, die mit der geänderten StVO keinen Sinn mehr ergeben. Was mir wichtig ist: Bei sicherheitsrelevanten Kriterien, zum Beispiel den Sichtweiten auf Fußgängerüberwege, werden keine Abstriche gemacht.“
In unserem großen FußverkehrsCheck in der Stadt Remseck haben wir bekanntlich auch mehrere Örtlichkeiten angemahnt, bei denen ein sog. Zebrastreifen die Sicherheit beim Überqueren der Straße durch Fußgänger deutlich erhöhen würde und dies bei der Stadtverwaltung zur Diskussion gestellt. Dankenswerterweise sind einige dieser Checks umgesetzt worden, einige leider noch nicht, wie z. B. die Fußverbindung vom Wohngebiet Rotweg zur Haltestelle Rotweg bzw. Schule/Kita. Mit den neuen Vorgaben wollen wir unsere bisherigen Checks nochmal auf die Tagesordnung bringen und für eine Umsetzung in unserem Sinne zu überzeugen versuchen. Dabei aber auch die Bitte um Feedback, wenn Ihnen Örtlichkeiten bekannt sind, die durch einen Fußgängerüberweg sicherer gemacht werden können. Wir werden dies dann gerne in die Diskussion mit einbringen. remseck@fuss-ev.de Peter-Jürgen Gauß