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Wir sind gläserne Steuerbürger

Amerika, das Ampelzerwürfnis, Naturkatastrophen weltweit, dramatische Themen, so Wolfgang Huth, Vorsitzender von Haus & Grund Leimen bei seiner Begrüßung,...
Foto: Wolfgang Huth

Amerika, das Ampelzerwürfnis, Naturkatastrophen weltweit, dramatische Themen, so Wolfgang Huth, Vorsitzender von Haus & Grund Leimen bei seiner Begrüßung, aber unsere „kleinen Alltagsprobleme“ holen uns trotzdem tagtäglich ein: das Gebäudeenergie-Gesetz und die Grundsteuer.

Die alljährliche Steuerfachveranstaltung am 14.11. war wieder ein voller Erfolg. Ute Bähr gab einen Überblick, auf was man alles zu achten habe. Sie behandelte als zentrales Thema die neue Grundsteuer, die uns alle ab 2025 trifft. Dabei hob sie hervor, dass der neue Hebesatz – noch nicht offiziell verkündet – in Leimen bei 215 liegen wird (bisher 420). So kann man sich jetzt schon ausrechnen, was auf einen zukommt. Entscheidend sei allein die Grundstücksgröße, nicht die Bebauung. Keine Steuererhöhung gebe es vermutlich bei Eigentumswohnungen. Teurer werde es dagegen z. B. für den „kleinen Einfamilienhausbesitzer mit 800 m2 Grundstück“. Die Bodenrichtwerte wurden vor ca. zwei Jahren neu festgelegt.

Wichtig ist: Es gibt keine Vollzugsaussetzung, auch wenn Einspruch eingelegt wurde: „Es muss erstmal gezahlt werden.“ Das kann in vielen Fällen dauern. Ein interessanter Aspekt ergebe sich für Vermieter, die in ihren Mietverträgen die Umlage der Grundsteuer vereinbart hätten: Dadurch käme auf die Mieter über die Nebenkosten teilweise eine sehr hohe Mehrbelastung zu.

Weitere Themen an diesem Abend

  • Werden bei einer Erbauseinandersetzung Anteile anderer Erben erworben, sei Vorsicht geboten wegen der Zehnjahresfrist.
  • Eine Steuererklärung müsse nicht abgegeben werden, wenn keine Veranlassung mehr gegeben ist; das wurde vielfach falsch dargestellt.
  • Ab 2024 müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Die Zweitwohnungssteuer ist unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar.
  • Auf nachträgliche „Sonderwünsche“ beim Hauskauf müsse Grunderwerbsteuer entrichtet werden.
  • Energetische Maßnahmen können steuerlich abgesetzt werden, aber erst nach vollständiger Bezahlung.
  • Ausländische Kapitalerträge müssen versteuert werden.
  • Bei Ehegatten-Mietverhältnissen unbedingt Schriftform einhalten, aber den Fremdvergleich beachten.
  • Die Wirtschafts-ID kommt aktuell (noch) nicht für private Vermieter. Ab 2025 besteht für Rechnungen auch E-Mail-Empfangspflicht.
  • Wer seine eigene Wohnung bei Abwesenheit vermiete, z. B. über Airbnb, muss die Einkünfte vollständig angeben.

Wolfgang Huth bedankte sich unter großem Beifall bei Ute Bähr und verband damit schon die Einladung für das nächste Jahr.

Foto: Wolfgang Huth
Erscheinung
Rathaus-Rundschau Leimen
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Ausgabe 48/2024
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