Wirtschaftsplan des Zweckverbands Lußheim
für das Wirtschaftsjahr 2025:
des Zweckverbands Lußheim
Auf Grund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.9.1974 (Ges.Bl. S. 408), §§ 79 ff der Gemeindeordnung Baden-Württemberg i.d.F. vom 3.10.1983 (Ges.Bl. S. 577/1983) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Lußheim am 13. November 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan 2025 wird
1. im Erfolgsplan mit
Erträgen von 574.000 €
Aufwendungen von 574.000 €
Jahresergebnis 0 €
2. im Liquiditätsplan mit
a) laufende Geschäftstätigkeit
Einzahlungen 574.000 €
Auszahlungen 373.900 €
Zahlungsmittelüberschuss 200.100 €
b) Investitionstätigkeit
Einzahlungen 0 €
Auszahlungen 760.000 €
Finanzierungsmittelbedarf - 760.000 €
c) Finanzierungsmittelbedarf
Saldo a) und b) - 559.900 €
d) Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen 700.000 €
Auszahlungen 44.000 €
Finanzierungsmittelüberschuss 656.000 €
e) Änderung des Finanzierungsmittelbestandes 96.100 €
Der Gesamtbetrag der im Liquiditätsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 700.000 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 80.000 €
festgesetzt.
Die vorläufigen Umlagen 2025 werden wie folgt festgesetzt:
Betriebskostenumlage:
Altlußheim: 166.800 €
Neulußheim: 166.800 €
Summe: 333.600 €
Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Zweckverbands Lußheim wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 21.11.2024 bestätigt.
Der Wirtschaftsplan liegt von 07.01.2025 bis einschließlich 15.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Neulußheim, St. Leoner Str. 5 und im Rathaus der Gemeinde Altlußheim, Rathausplatz 1, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Altlußheim, den 29.11.2024
gez. Uwe Grempels
Verbandsvorsitzender