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Dies und das

Wirtschaftsplan 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen hat am 09.04.2025 für den Zweckverband den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen und die...

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen hat am 09.04.2025 für den Zweckverband den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen und die Jahresrechnung 2023 festgestellt. Nachfolgend die dafür erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen.

Die Veröffentlichungen finden Sie auch auf der Homepage des Zweckverbands Talhausen „www.zweckverband-talhausen.de“ unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.

1. Festsetzung und Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025:

I. Festsetzung Wirtschaftsplan:

Die Verbandsversammlung hat am 09.04.2025 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992, zuletzt geändert 17.06.2020, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 07.12.1992 i. V. m. den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974, zuletzt geändert 17.06.2020, sowie den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Ba-Wü. in der Fassung vom 24.07.2000 den Wirtschaftsplan 2 0 2 5 festgesetzt.

Festsetzungsbeschluss

1. Erfolgsplan

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

3.232.350 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

3.232.350 €

Jahresergebnis

0 €

2. Liquiditätsplan

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.088.950 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

2.242.450 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

- 153.500 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

257.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

7.627.000 €

2.6 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 7.370.000 €

2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

- 7.523.500 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

7.627.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

257.000 €

2.10 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

7.370.000 €

2.11 veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

- 153.500 €

3. Kreditaufnahmen

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

6.500.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

1.015.000 €

5. Kassenkredite

Höchstbetrag der Kassenkredite

1.000.000 €

6. Betriebskostenumlage

Eberdingen

123.290

Hemmingen

335.310

Korntal-Münchingen

446.870

Markgröningen

541.400

Schwieberdingen

558.980

Gesamtbetrag

2.005.850

7. Zinsumlage

Eberdingen

17.730 €

Hemmingen

42.920 €

Korntal-Münchingen

43.690 €

Markgröningen

72.730 €

Schwieberdingen

79.930 €

Gesamtbetrag

257.000 €

8.Kapitalumlage

Eberdingen

15.660 €

Hemmingen

37.910 €

Korntal-Münchingen

38.590 €

Markgröningen

64.240 €

Schwieberdingen

70.600 €

Gesamtbetrag

227.000 €

9. Die endgültige Höhe der Betriebs- und Kapitalumlage sowie der Zinsumlage werden von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2025 festgesetzt.

II. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 28.04.2025, Az.: L-02/902.51 die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Gleichzeitig wird folgendes genehmigt:

1. Der Gesamtbetrag der im Liquiditätsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6.500.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO.

2. Der im Liquiditätsplan durch Kredite zu finanzierende Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 900.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO.

3. Der im Wirtschaftsplan vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO

III. Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Markgröningen, 71706 Markgröningen, Marktplatz 1, 2. Stock Zimmer Nr. 25 vonMontag, 26.05.2025 bis Mittwoch, 04.06.2025 - je einschließlich - zur Einsichtnahme aus.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem ZV Gruppenklärwerk Talhausen, Sitz Markgröningen, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Markgröningen, den 09.04.2025

gez. Jens Hübner

Verbandsvorsitzender ZV Talhausen

2. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 01.01.2023 – 31.12.2023

1.

Erfolgsrechnung

1.1

Summe Erträge

2.489.094,32

1.2

Summe Aufwendungen

2.489.094,32

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0

nachrichtlich:

Vorauszahlungen des Zweckverbands auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

0

Vorauszahlungen an die Verbandsgemeinden auf die spätere Überschussabführung

0

2.

Liquiditätsrechnung

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

- 394.000

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit

- 917.000

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

- 1.311.000

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit

1.165.000

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

- 146.000

2.6

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0

3.

Bilanzsumme

7.915.402,88

2. Beschluss

Verwendung des Jahresüberschusses/Behandlung des Jahresfehlbetrags

Verwendung des Jahresüberschusses: 0 €

Behandlung des Jahresfehlbetrags: 0 €

Der Zweckverband schließt ergebnisneutral ab.

3. Umlage

3.1 Betriebskostenumlage1.648.474,54 €
3.2 Kostenaufteilung nach Schlüssel:
auf Einwohner gesamt:989.084,72 €
auf Abwassermenge gesamt:659.389,82 €
3.3 Kapitalumlage965.878,05 €
3.4 Kostenaufteilung nach Schlüssel:
auf Einwohner gesamt:579.526,83 €
auf Abwassermenge gesamt: 386.351,22 €

4. Entlastung

Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Das mit dem Jahresabschluss beauftragte Steuerberatungsbüro Treubert in 72669 Unterensingen hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss 2023 des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen, Sitz Markgröningen, liegt gemäß § 16 Abs.3 EigBG (Fassung vom 08.01.1992, letzte Änderung vom 17.06.2020) in der Zeit von Montag, den 26.05.2025 bis Mittwoch, den 04.06.2025 - je einschließlich - zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen im Rathaus der Stadt Markgröningen, Marktplatz 1, Zimmer 25 öffentlich aus.

Markgröningen, 09.04.2025

gez. Jens Hübner

Verbandsvorsitzender ZV Talhausen

Erscheinung
Hemmingen Aktuell – Das Amtsblatt der Gemeinde Hemmingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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