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Wirtschaftsplan 2026

Veröffentlichung Wirtschaftsplan 2026 Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und gemäß § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes...

Veröffentlichung Wirtschaftsplan 2026

Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und gemäß § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 01.08.2022 stellt die Verbandsversammlung am 26.01.2026 den Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Letzenberggruppe für das Jahr 2026 mit folgenden Werten fest:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Erfolgsplan
1.1Gesamtbetrag der Erträge2.949.800 €
1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen2.899.900 €
1.3Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1. und 1.2)49.900 €
2.Liquiditätsplan
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit2.799.000 €
2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit2.436.600 €
2.3

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

362.400 €
2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit154.200 €
2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit1.501.000 €
2.6

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

1.346.800 €
2.7

Finanzierungsmittelbedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

984.400 €
2.8Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1.423.800 €
2.9Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit376.300 €
2.10

Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

1.047.500 €
2.11

Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres

(Saldo 2.7 und 2.8)

63.100 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.423.800 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt aus 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €.

Malsch, 26.01.2026

gez. Jens Spanberger, Bürgermeister

Vorsitzender Zweckverband

Wasserversorgung Letzenberggruppe

Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2026

Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2026 mit seinen Anlagen wurde dem Kommunalrechtsamt am 28.01.2026 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses wurde durch dessen Schreiben vom 29.01.2026 gemäß §§ 5 Abs. 2, 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) bestätigt. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Kreditaufnahmen nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands „Wasserversorgung Letzenberggruppe“ wird auf der Internetseite des Verbands öffentlich bereitgestellt. Diese ist unter www.zwl-malsch.de abrufbar.

gez. Jens Spanberger, Bürgermeister

Vorsitzender Zweckverband

Wasserversorgung Letzenberggruppe

Erscheinung
Malscher Gemeinde Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
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