Veröffentlichung Wirtschaftsplan 2026
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und gemäß § 14 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung vom 01.08.2022 stellt die Verbandsversammlung am 26.01.2026 den Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Letzenberggruppe für das Jahr 2026 mit folgenden Werten fest:
| Erfolgsplan | ||
| 1.1 | Gesamtbetrag der Erträge | 2.949.800 € |
| 1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.899.900 € |
| 1.3 | Jahresüberschuss (Saldo aus 1.1. und 1.2) | 49.900 € |
| 2. | Liquiditätsplan | |
| 2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.799.000 € |
| 2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.436.600 € |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 362.400 € |
| 2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 154.200 € |
| 2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.501.000 € |
| 2.6 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | 1.346.800 € |
| 2.7 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 984.400 € |
| 2.8 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.423.800 € |
| 2.9 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 376.300 € |
| 2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 1.047.500 € |
| 2.11 | Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo 2.7 und 2.8) | 63.100 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.423.800 €.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt aus 0 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €.
Malsch, 26.01.2026
gez. Jens Spanberger, Bürgermeister
Vorsitzender Zweckverband
Wasserversorgung Letzenberggruppe
Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2026 mit seinen Anlagen wurde dem Kommunalrechtsamt am 28.01.2026 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses wurde durch dessen Schreiben vom 29.01.2026 gemäß §§ 5 Abs. 2, 18 und 20 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) i.V.m. § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) bestätigt. Gleichzeitig wurden die vorgesehenen Kreditaufnahmen nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands „Wasserversorgung Letzenberggruppe“ wird auf der Internetseite des Verbands öffentlich bereitgestellt. Diese ist unter www.zwl-malsch.de abrufbar.
gez. Jens Spanberger, Bürgermeister
Vorsitzender Zweckverband
Wasserversorgung Letzenberggruppe