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Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Kochertal für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Verbandsversammlung hat am 09.03.2026 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt beschlossen: Der Wirtschaftsplan des...

Die Verbandsversammlung hat am 09.03.2026 den

Wirtschaftsplan

für das Wirtschaftsjahr 2026

wie folgt beschlossen:

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Unteres Kochertal für das Jahr 2026 wird festgesetzt:

1. Der Erfolgsplan

1.1 mit den Erträgen in Höhe von

177.000 €

1.2 und mit den Aufwendungen in Höhe von

177.000 €

1.3 Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0 €

2. mit den folgenden Beträgen im Liquiditätsplan:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von

177.000 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von

57.000 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

120.000 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit von

4.000.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit von

12.000.000 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-8.000.000 €

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

-7.880.000 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

8.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

120.000 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

7.880.000 €

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

0 €

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 €

4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme i. H. v. 8.000.000 €

5. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 0 €

6. Die Betriebskostenumlage der Verbandsgemeinden wird festgesetzt auf 177.000 €

7. Die Kapitalumlage der Verbandsgemeinden wird festgesetzt auf 0 €

Neuenstadt, den 09.03.2026

Andreas Konrad

Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 23.03.2026, AZ: 11/902.41/NS die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan 2026 wird in der Zeit vom

07. April 2026 bis 15. April

(je einschließlich)

während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Neuenstadt a. K., 1. OG, Zimmer 12 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hardthausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
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Hardthausen am Kocher
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