Zweckverband Gäuwasserversorgung |
Hindenburgstr. 33 |
71149 Bondorf |
Aufgrund von § 11 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 20 des Gesetzes überkommunale Zusammenarbeit (GKZ) und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat dieVerbandsversammlung am 03.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für dasWirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Den Wirtschaftsplan 2025 bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mitInvestitionsprogramm und der Stellenübersicht. Dieser wird wie folgt festgestellt:
1. | Erfolgsplan | |
Gesamtbetrag der Erträge | 4.843.950 € | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | -4.843.950 € | |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0 € |
2. | Liquiditätsplan | |
a) | Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 4.794.950 € |
Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -3.472.950 € | |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans | 1.322.000 € | |
b) | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.330.000 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf ausInvestitionstätigkeit | 4.330.000 € | |
c) | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -3.008.000 € |
d) | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 4.400.000 € |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -1.392.000 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit | 3.008.000 € | |
Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zumEnde des Wirtschaftsjahres | 0 € |
3. | Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf: | 4.140.000 € |
4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf: | 2.000.000 € |
5. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf: | 1.500.000 € |
6. | Umlagen und Wasserzins | |
a) | Es werden folgende Umlagen vorläufig festgesetzt: | |
- eine Festkostenumlage zur Deckung des Aufwands an Zinsen undAbschreibungen in Höhe von 1.378.000 € gem. § 13 Abs. 1 derVerbandssatzung. | ||
- eine Betriebskostenumlage zur Deckung des übrigen Aufwands inHöhe von 3.375.9500 € gem. § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung. Diese Umlagen werden nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endgültigfestgestellt. Es werden vierteljährliche Vorauszahlungen erhoben. | ||
b) | Von Sonderabnehmern wird ein Wasserzins entsprechend der Umlagehöhe für Verbandsmitglieder bzw. entsprechend dem Wasserpreis der jeweiligen Markungsgemeinde erhoben. | |
c) | Zu den Umlagen und dem Wasserzins tritt noch die Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe. |
7. | Der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 wird zugestimmt. |
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 19.05.2025 die Gesetzmäßigkeitdes Wirtschaftsplans 2025 bestätigt.
Der vorgehende Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde mit einem Teilbetrag von4.070.000 € genehmigt. Die Genehmigungen für den Höchstbetrag der Kassenkreditesowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen wurden erteilt.
Der Wirtschaftsplan 2025 wird in der Zeit vom 16.06. bis 25.06.2025,je einschließlich, beim Bürgermeisteramt Bondorf, Hindenburgstr. 33, 71149 Bondorf,Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
gez. Bernd Dürr, Verbandsvorsitzender