Das Landratsamt Freudenstadt hat mit Erlass vom 05.05.2025 die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 06.03.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt und er kann gemäß§ 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 12 Abs. 1 und 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO), sowie§ 36 Abs. 2 S.1 Nr. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vollzogen werden.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
1. Im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1. Gesamtbetrag der Erträge | 829.030,-- € |
1.2. Gesamtbetrag der Aufwendungen | 829.030,-- € |
Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1.+1.2.) | 0,-- € |
2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1. Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 818.230,-- € |
2.2. Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -624.030,-- € |
2.3. Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.+2.2.) | 194.200,-- € |
2.4. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 800,-- € |
2.5. Auszahlung aus Investitionstätigkeit | -235.000,-- € |
2.6. Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4.+2.5.) | -234.200,-- € |
2.7. Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3.+2.6.) | -40.000,-- € |
2.8. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 40.000,-- € |
2.9. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,-- € |
2.10. Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8.+2.9.) | 40.000,-- € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Saldo aus 2.7.+2.10.) | -0,-- € |
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 0,-- €
4. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 0,-- €
5. Höchstbetrag der Kassenkredite 50.000,-- €
6. Verbandsumlagen
Für das Wirtschaftsjahr 2025 wird vorläufig festgesetzt:
1. | Die Betriebskostenumlage* nach § 13 Abs. 1 a der Verbandssatzung je m³ bezogener Wassermenge auf | 0,65036 € |
2. | Die Betriebskostenumlage* nach§ 13 Abs. 1 b der Verbandssatzung je 1/s Beteiligungsquote auf | 12.086,8182 € |
* Zur Betriebskostenumlage kommt die Mehrwertsteuer von zurzeit 7 % hinzu. | ||
3. | Die Kapitalumlage je 1/s Beteiligungsquote auf | 1.212,12 € |
Von Abnehmern, die ihre angemeldeten Jahreshöchstbezugsrechte (20.000 m³ je Sekundenliter) überschreiten, wird als Ausgleich für die nicht entrichtete Betriebskostenumlage nach § 13 Abs. 1 b der Verbandssatzung ein prozentualer Anteil gemäß der überschrittenen Wasserbezugsmenge auf diese Umlage erhoben. Verbandssatzung vom 27.05.2004 § 13 Betriebskostenumlage Abs. 1 Buchstabe b) Satz 2.
Gleichzeitig liegt der Wirtschaftsplan 2025 für die Dauer von 8 Tagen, und zwar von Montag, den 02. Juni 2025, bis Freitag, den 6. Juni 2025, und von Dienstag, den 10. Juni 2025, bis einschließlich Donnerstag, den 12. Juni 2025, je einschließlich, zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabepflichtigen im Rathaus 1. OG der Gemeinde Schopfloch, Marktplatz 2, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schopfloch, 15.05.2025
gez.: Bürgermeister Thomas Staubitzer, Verbandsvorsitzender