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Wirtschaftsplan Zweckverband WV Haugenstein

Bekanntmachung Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Haugenstein für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.-31.12.2025) Das Landratsamt...

Bekanntmachung

Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Haugenstein für das Wirtschaftsjahr 2025 (01.01.-31.12.2025)

Das Landratsamt Freudenstadt hat mit Erlass vom 05.05.2025 die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 06.03.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 bestätigt und er kann gemäß§ 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 12 Abs. 1 und 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO), sowie§ 36 Abs. 2 S.1 Nr. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vollzogen werden.

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

1. Im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

1.1. Gesamtbetrag der Erträge

829.030,--

1.2. Gesamtbetrag der Aufwendungen

829.030,--

Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1.+1.2.)

0,-- €

2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1. Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

818.230,--

2.2. Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-624.030,--

2.3. Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.+2.2.)

194.200,-- €

2.4. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

800,--

2.5. Auszahlung aus Investitionstätigkeit

-235.000,--

2.6. Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4.+2.5.)

-234.200,-- €

2.7. Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3.+2.6.)

-40.000,-- €

2.8. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

40.000,--

2.9. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,-- €

2.10. Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8.+2.9.)

40.000,-- €

Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Saldo aus 2.7.+2.10.)

-0,-- €

3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 0,-- €

4. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 0,-- €

5. Höchstbetrag der Kassenkredite 50.000,-- €

6. Verbandsumlagen

Für das Wirtschaftsjahr 2025 wird vorläufig festgesetzt:

1.Die Betriebskostenumlage* nach § 13 Abs. 1 a der Verbandssatzung je m³ bezogener Wassermenge auf0,65036
2. Die Betriebskostenumlage* nach§ 13 Abs. 1 b der Verbandssatzung je 1/s Beteiligungsquote auf

12.086,8182

* Zur Betriebskostenumlage kommt die Mehrwertsteuer von zurzeit 7 % hinzu.
3. Die Kapitalumlage je 1/s Beteiligungsquote auf 1.212,12 €

Von Abnehmern, die ihre angemeldeten Jahreshöchstbezugsrechte (20.000 m³ je Sekundenliter) überschreiten, wird als Ausgleich für die nicht entrichtete Betriebskostenumlage nach § 13 Abs. 1 b der Verbandssatzung ein prozentualer Anteil gemäß der überschrittenen Wasserbezugsmenge auf diese Umlage erhoben. Verbandssatzung vom 27.05.2004 § 13 Betriebskostenumlage Abs. 1 Buchstabe b) Satz 2.

Gleichzeitig liegt der Wirtschaftsplan 2025 für die Dauer von 8 Tagen, und zwar von Montag, den 02. Juni 2025, bis Freitag, den 6. Juni 2025, und von Dienstag, den 10. Juni 2025, bis einschließlich Donnerstag, den 12. Juni 2025, je einschließlich, zur Einsichtnahme durch die Einwohner und Abgabepflichtigen im Rathaus 1. OG der Gemeinde Schopfloch, Marktplatz 2, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Schopfloch, 15.05.2025

gez.: Bürgermeister Thomas Staubitzer, Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Stadtverwaltung Horb
23.05.2025
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