Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Deshalb ist es schön, auch in der Gemeinde Walheim einige Hundehalter zu haben. Allerdings ist es nur dann eine gute Sache, wenn andere Menschen oder Tiere durch das Halten von Hunden nicht belästigt, gestört oder gefährdet werden. Deshalb wurden auch in der Gemeinde Walheim mit der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung im Jahr 2002 ein paar Regeln aufgestellt, die von Hundehaltern beachtet werden müssen:
1. Vermeidung von Lärm durch Hundegebell
Das Bellen oder Kläffen der Hunde kann selbstverständlich nicht verhindert werden. Hört der Lärm aber über längere Zeit nicht auf, ist es ebenso verständlich, dass Beschwerden aus dem Umfeld kommen. Vor allem ist dies nachts ein großes Problem. Darum sollen Hunde so gehalten werden, dass Lärm vermieden werden kann und es somit zu weniger Störungen kommt.
2. Leinenpflicht
Eine Leinenpflicht gibt es in Walheim grundsätzlich nicht. Die Grün- und Erholungsanlagen bilden hierbei eine Ausnahme. Hier besteht die Leinenpflicht immer. Voraussetzung für das freie Umherlaufen von Hunden in allen anderen Bereichen ist, dass ihn eine Person begleitet, die durch Zuruf auf ihn einwirken kann. Die Begleitperson übernimmt demnach die Verpflichtung, Gefahren und Belästigungen, die vom Hund ausgehen, zu vermeiden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es viele Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben. Hunde haben ein sehr feines Gespür und könnten sich diesen Menschen gegenüber, ebenso wie der Mensch gegenüber dem Tier, verunsichert fühlen.
3. Hundeverbot
Es ist untersagt, Hunde auf Äckern umherlaufen zu lassen, denn häufig buddeln die Tiere Löcher in den Acker. Dabei werden nicht nur die Feldwege verdreckt, die Löcher erschweren den Landwirten zudem das Wirtschaften. Beispielsweise machen die Löcher die Maschinen kaputt. Dadurch kann es unter anderem zu Schadensersatzansprüchen kommen, die gegen die Hundehalter geltend gemacht werden können.
4. Beseitigung von Verunreinigungen durch Hunde
Hundekot auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Gärten wird ungern gesehen und führt zu Unmut. Hundehalter und Begleitperson müssen die Notdurft ihrer Lieblinge sofort und immer beseitigen.
Dazu werden von der Gemeinde zur Entsorgung der Tüten Hundetoiletten mit Hygienebeuteln bereitgestellt. Die Bauhofmitarbeiter kümmern sich regelmäßig um die Leerung der Behälter und die Bereitstellung von Tüten.
Durch eine gegenseitige Rücksichtnahme kann das Zusammenleben und die Sauberkeit in der Gemeinde Walheim gewährleistet werden.
Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis.