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Tiere, Natur & Umwelt

Wissenswertes zur Hundehaltung

In Mundelsheim gibt es ca. 180 Hunde. Viele der Hundehalter haben ihre vierbeinigen Freunde zur Ordnung erzogen. Für sie ist Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit...
Lageplan mit Einzeichnung Hundetoiletten

In Mundelsheim gibt es ca. 180 Hunde. Viele der Hundehalter haben ihre vierbeinigen Freunde zur Ordnung erzogen. Für sie ist Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit und sie verhalten sich vorbildlich. Jeder Hundehalter ist verpflichtet zu gewährleisten, dass andere durch die Hunde weder belästigt noch gefährdet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hierzu noch folgende Hinweise:

Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich:

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen (§§ 30 bis 34 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 2 Polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde Mundelsheim). Unter Innenbereich im Sinne dieser Vorschrift sind die im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verstehen.

Sobald der Hund die freie Feldmarkung betritt, darf er von der Leine genommen werden. Aber auch nur dann, wenn gewährleistet ist, dass die Begleitperson durch Zurufen oder Pfeifen jederzeit auf das Tier einwirken kann.

Es gibt viele Menschen, besonders Kinder, die Respekt oder sogar Angst vor Hunden haben. Deshalb bitten wir die Hundehalter, auch im Außenbereich in der Nähe von Menschen die Hunde an die Leine zu nehmen.

Das Befahren von Feldwegen zum Ausführen der Hunde ist nicht erlaubt.
Ruhestörung wegen bellender/kläffender Hunde

Auch hier ist in § 2 und 3 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Mundelsheim klar geregelt: „Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird“. Niemand möchte und kann den Hunden das Bellen verbieten. Es ist aber eine Frage des Maßes, der Dauer und der Uhrzeit.

Verunreinigung durch Hundekot

Grund zum Ärger gibt es immer wieder, wenn Hunde ihr Geschäft auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Plätzen, in Vorgärten, landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern, Erholungs-, Grün- und Sportanlagen oder gar auf den Kinderspielplätzen verrichten. Wir richten deshalb die dringende Bitte an die Hundehalter, darauf zu achten, dass ihre Vierbeiner die Notdurft nicht auf Grundstücken anderer und auch nicht auf öffentlichen Flächen verrichten und wenn doch, diese dann dort nicht verbleiben, sondern in Tüten verpackt mitgenommen werden - innerorts und im Außenbereich. Die Hundetoiletten werden von den Gemeindemitarbeitern regelmäßig mit Tüten aufgefüllt und die Behälter geleert. Sollten Sie bemerken, dass Tüten fehlen oder die Standorte nicht sauber sind, bitten wir um einen kurzen Anruf bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 8177-0.

Zur Unterstützung der Hundehalter wurden für die Entsorgung der Tüten insgesamt dreizehn Hundetoiletten – bestückt mit Hygienebeuteln – von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt. Vorbildliche Hundehalter entsorgten bisher schon über die eigene Mülltonne diese Beutel und haben hiermit eine weitere Möglichkeit der Entsorgung:

- am Neckartal-Radweg (Käsberghalle/Einmündung Seebach/Parkplatz Netto),
- am Hartweg im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes,
- beim Schützenhaus,
- am Seebachweg,
- oberhalb der Georg-Hager-Schule (Rozenbergstraße),
- am Wanderparkplatz „Rozenberg“,
- am Käsbergweg,
- am Rande des Industriegebietes auf der Ottmarsheimer Höhe,
- bei der Vogeltränke am Wanderparkplatz „Hohe Ebene“,
- oberhalb des Friedhofs beim Hochbehälter Kirchhofgasse,

- an der Neckarstraße.

Erscheinung
Mundelsheim ... eine Perle im Neckartal – Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2026
von Gemeinde Mundelsheim
29.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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