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Wo dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden?

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verkaufsbeginn von Feuerwerkskörpern steht unmittelbar bevor. Anlass für die Stadt Bruchsal, noch einmal darauf...
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Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der Verkaufsbeginn von Feuerwerkskörpern steht unmittelbar bevor. Anlass für die Stadt Bruchsal, noch einmal darauf hinzuweisen, in welchen städtischen Bereichen keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von brandempfindlichen Gebäuden sowie Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen nicht erlaubt ist. Auch in diesem Jahr bittet die Stadt eindringlich darum, diese Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Der Start des Feuerwerksverkaufs ist am Montag, dem 29. Dezember. Von da an dürfen in den Supermärkten und Discountern Feuerwerke der Kategorie F2 wie Raketen und Böller angeboten werden. Der Kauf und der Gebrauch sind nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dagegen darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden. Nicht geprüftes und somit nicht zugelassenes Feuerwerk ist in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, zum Beispiel Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. Diese als „Polen-Böller“ bekannten Feuerwerkskörper sehen häufig wie in Deutschland legal erhältliche Feuerwerkskörper aus, allerdings ohne CE-Zeichen und Registrierungsnummer, an denen man legales Feuerwerk erkennen kann.

Auch der Besitz eines kleinen Waffenscheines berechtigt nicht dazu, Schreckschusswaffen an Silvester zu benutzen.

Unabhängig davon möchte das Ordnungsamt die Gelegenheit nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bruchsal auf die Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt aufmerksam zu machen.

Durch Silvesterfeuerwerke verursachte Brände mit Personenschaden und erheblichen Sachbeschädigungen nehmen in Deutschland leider zu. Immer mehr Menschen werden durch Explosionen schwer verletzt, was die Notaufnahmen über die Jahreswende oft stark belastet. Viele Haustiere erleiden Stress und geraten in Panik. Wildtiere verhungern, weil sie tagelang vor Explosionen flüchten oder zu früh aus dem Winterschlaf erwachen.

Durch den verantwortungsvollen Umgang mit erlaubten Feuerwerkskörpern können Verletzungen, Schäden und Risiken rund um den Neujahrswechsel vermieden werden. Im Übrigen bedarf es nicht unbedingt eines Feuerwerks, um Silvester als eine besinnliche und freudige Zeit des gegenseitigen Respekts für uns, unsere Tiere und unsere Natur zu erleben!

Die Grafik unten veranschaulicht, im Bereich welcher Gebäude das Abbrennen von Feuerwerk in der Kernstadt verboten ist.

Wir bitten um Beachtung, dass die Andreasstaffel und der Zugang über die Treppe am Altenzentrum in der Huttenstraße auch in diesem Jahr gesperrt sein werden und in diesem Bereich ebenfalls keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

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Amtsblatt Bruchsal
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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