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Kirche & Religion

Wochenspruch für die kommende Woche

„So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ (Eph 2,19) Freitag, 1. August 2025...

„So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen.“ (Eph 2,19)

Freitag, 1. August 2025

09:15 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus in Schlat

Samstag, 2. August 2025

15:00 Uhr Kinderaktionstag der Evang. Emmauskirchengemeinde am Gemeindezentrum in Manzen

Alle Kids und Teens ab der 1. Klasse in unserer Kirchengemeinde können sich auf spannende Spiele, Experimente und eine Bibelgeschichte zum Thema Wasser und noch vieles mehr freuen.

Auch bei schlechtem Wetter ist für ein abwechslungsreiches und interessantes Programm im Gemeindezentrum in Manzen gesorgt. Herzliche Einladung zu unserem Kinderaktionstag, wir freuen uns auf euch! Anmelden könnt Ihr euch über die QR-Codes an den Plakaten zum Beispiel in den Schaukästen und Aushängen oder über das Gemeindebüro in Manzen oder ganz einfach - ihr kommt vorbei!

Sonntag, 3. August 2025 (7. Sonntag nach Trinitatis)

09:15 Uhr Gottesdienst mit musikalischer Mitwirkung von Heinke Geiger und Axel Renfftlen in der Kirche in St. Gotthardt (Zyball)

10:30 Uhr Gottesdienst mit musikalischer Mitwirkung von Heinke Geiger und Axel Renfftlen in der Andreaskirche in Schlat (Zyball)

11:30 Uhr Taufgottesdienst mit musikalischer Mitwirkung von Heinke Geiger und Axel Renfftlen in der Andreaskirche in Schlat (Zyball)

Montag, 4. August 2025

09:30 Uhr Spielgruppe im Gemeindezentrum in Manzen

Dienstag, 5. August 2025

10:30 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Wilhelmshilfe in Ursenwang

Donnerstag, 07. August 2025

15:00 Uhr Mini-Treff Manzen-Ursenwang im Gemeindezentrum in Manzen

Freitag, 8. August 2025

09:15 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus in Schlat

Sonntag, 10. August 2025 (8. Sonntag nach Trinitatis)

09:15 Uhr Gottesdienst in der Johanneskirche in Manzen (Prädikant Weiß)

10:30 Uhr Gottesdienst in der St. Bernhardkirche in Holzheim (Prädikant Weiß

Sommerpredigtreihe 2025 zu „Sprichwörtern aus der Bibel“.

Pfarrer Mayer hat vom 31. Juli 2025 bis zum 17. August Urlaub.

Vertretung übernimmt Pfarrerin Zyball.

Kirchenwahl am 30.11.2025: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.

Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. Der Wortlaut zu diesem Gelübde für die Landessynode lautet:

„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde.

So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Der Wortlaut des Gelübdes für Kirchengemeinderäte lautet:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben.

Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Keine Bewerberin und kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt in Schlat schriftlich eingereicht werden.

In unserer Kirchengemeinde sind 12 Kirchengemeinderäte zu wählen, davon jeweils mindestens zwei aus Holzheim, Manzen-Ursenwang, Schlat und St. Gotthardt.

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Nr. 9 Geislingen-Göppingen, Ulm und Blaubeuren.

Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Schuldekan Thomas Holm, Adlerbastei 3, 89073 Ulm, bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.

In unserem Wahlkreis sind 5 Laien und 2 Theologinnen zu wählen.

Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern enthalten; die Bewerberinnen und Bewerber sind nach Theologinnen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.

Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.

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Mitteilungsblatt Schlat
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Ausgabe 31/2025
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