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Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe...

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Dieser kann z. B. für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter verwendet werden. Darüber hinaus für die Kosten der Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten in der Tages- und Kurzzeitpflege.

Seit kurzem kann der Entlastungsbetrag auch für niedrigschwellige Hilfen durch sogenannte ehrenamtliche Einzelhelferinnen und -helfer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hierzu, wie auch zu allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Versorgung, bietet der Pflegestützpunkt Informationen, Beratung und Unterstützung an.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
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Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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