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Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe...

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Dieser kann z.B. für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter verwendet werden. Darüber hinaus für die Kosten der Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten in der Tages- und Kurzzeitpflege.

Seit kurzem kann der Entlastungsbetrag auch für niedrigschwellige Hilfen durch sogenannte ehrenamtliche Einzelhelferinnen und -helfer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hierzu, wie auch zu allen Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Versorgung, bietet der Pflegestützpunkt Informationen, Beratung und Unterstützung an.

Landratsamt Ludwigsburg – Außenstelle Besigheim

Pflegestützpunkt nördlicher Landkreis

Gesundheitszentrum am Bahnhof

Weinstraße 6, 74354 Besigheim

Telefon 07141/ 144 - 2469

Mail: psp-besigheim@landkreis-ludwigsburg.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr

Mo.: 13:30 - 15:30 Uhr

Do.: 13:30 - 18:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir genügend Zeit für Sie haben.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
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