Das Amt für Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall gibt einen Überblick, wohin alte Textilien gehören.
Landkreis. Auf den Wertstoffhöfen des Abfallwirtschaftsamts und an vielen Standorten in den Städten und Gemeinden stehen Altkleidercontainer gemeinnütziger oder gewerblicher Sammler zur Verfügung.
Das gehört in den Altkleidercontainer:
Tragfähige, gut erhaltene Kleidung und Schuhe (paarweise), aber auch Bett- und Tischwäsche und andere Textilien sollen weiterhin über die Altkleidercontainer entsorgt werden.
Das gehört nicht in die Altkleidercontainer:
Kleidungsstücke oder Schuhe aus Kunststoff, z.B. beschichtete Wetterjacken, Gummistiefel, Skistiefel, Schlittschuhe werden nicht angenommen.
Auch Matratzen, Matratzenschoner, Gartenmöbelauflagen oder Teppiche sind keine Altkleider. Textilien und Schuhe die kaputt, verschmutzt oder kontaminiert sind, müssen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage an Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. Qualitätsbewusstsein muss die Devise sein. In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, somit ist es keine Frage der Menge, sondern der Qualität, ob Altkleider und Textilien einen Absatzmarkt finden.
Zusätzlich erzeugen diverse Müllablagerungen neben den Containern große Schwierigkeiten. Altkleider, die nicht im Altkleidercontainer aufbewahrt und bei Regen nass werden, können nicht mehr dem Recycling zugeführt werden und landen auf Kosten der Verwerter im Restmüll. Diese Situation verschärft sich zunehmend durch den gesättigten Markt.
Auf den Wertstoffhöfen wurde das Altkleidercontainernetz ausgebaut, um den großen Mengen gerecht zu werden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter auf den Wertstoffhöfen sowie die Abfallberatung gerne zur Verfügung.
Unter www.abfall-sha.de sowie in der kostenlosen Abfall-App des Landkreises „Abfallinfo SHA“ sind viele weitere Informationen rund um das Thema Müllentsorgung sowie die korrekte Trennung von Abfall zu finden.
