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Wohnbauflächen im Baugebiet "Tiergarten" zu verkaufen

Die Gemeinde Rohrdorf bietet zwei Wohnbaugrundstücke im Bereich „Tiergarten“ zum Verkauf an: 1. Flurstück 653/38 – ca. 419 m² 2. Flurstück...
Lageplan Tiergarten
Lageplan TiergartenFoto: Arnd Wurster, Gemeinde Rohrdorf

Die Gemeinde Rohrdorf bietet zwei Wohnbaugrundstücke im Bereich „Tiergarten“ zum Verkauf an:

1. Flurstück 653/38 – ca. 419 m²

2. Flurstück 653/5 – ca. 540 m²

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Tiergarten“ und eignen sich für die Bebauung mit Einfamilienhäusern. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.

Der Bodenrichtwert beträgt 180 €/m² und stellt zugleich den Mindestkaufpreis dar.

Hinweis zu Flurstück 653/38:

Bei Starkregen oder Schneeschmelze kann Wasser vom angrenzenden Hanggrundstück in Richtung des Bauplatzes fließen. Die Ableitung erfolgt über das Nachbargrundstück in einem gemeindlichen offenen Graben und Einlaufschacht. Dieser ist mit einem Kontrollschacht auf dem Grundstück verbunden. Zur dauerhaften Sicherstellung der Entwässerung ist ein Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde zu übernehmen. Im Rahmen der Bebauung ist eine entsprechende Geländemodellierung - auch des Grabens - vorzunehmen.

Vergabeverfahren

Die Vergabe erfolgt zweistufig:

1. Interessenbekundung bis zum 31.07.2025
Interessierte melden sich bitte schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Rohrdorf:

info@gemeinde-rohrdorf.de
Gemeindeverwaltung Rohrdorf, Komtureihof 4, 72229 Rohrdorf

2. Verbindliches Kaufangebot
Anschließend werden alle Interessenten zur Abgabe eines schriftlichen Kaufangebots in einem verschlossenen Umschlag mit einer neuen Fristsetzung aufgefordert.

Die Vergabe erfolgt zum Höchstgebot. Bei mehreren gleich hohen Angeboten entscheidet das Losverfahren.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Anhang
Lageplan Tiergarten
Erscheinung
Bürgerblatt – Amtsblatt der Gemeinde Rohrdorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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