Der Wohnflächenbonus BW soll als Anreiz für Kommunen dienen, freiwillig den Wohnungswechsel im Wohnungsmarkt zu fördern, Umzugskreisläufe anzustoßen und unter genutzten Wohnraum für eine größere Anzahl von Menschen verfügbar zu machen.
Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg. Es gilt, alle erdenklichen Potenziale zu aktivieren. Um ein dahingehendes Engagement bei der Aktivierung und Reaktivierung von Wohnraum im Bestand landesseitig zu fördern, setzt das Ministerium für Landesentwicklungen und Wohnen Baden-Württemberg mit einem Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW bewusst Anreize für die Kommunen und auch für die Wohnungseigentümer oder Mieter / Vermieter.
Nach diesem Förderprogramm werden zum Beispiel Aktivitäten diesbezüglich unterstützt, wenn Mieter in kleinere Wohnungen gehen und dadurch Wohnflächen für größere Familien, auch mit Kindern, frei werden.
Die Gemeinde Schonach weist deshalb darauf hin, dass bei einem Wohnungswechsel in unter genutzten Wohnraum im Mietsegment innerhalb des Gemeindegebietes auch Fördermittel des Landes genutzt werden können.
Folgende Zuwendungsvoraussetzungen bestehen:
1. Der Wohnungswechsel muss durch eine kommunale Aktivität, zum Beispiel im Bereich der Beratung und Vermittlung oder durch diesen Aufruf zustande gekommen sein.
2. Der Wohnungswechsel eines Privathaushalts muss innerhalb des Gemeindegebietes erfolgen.
3. Der Wohnungswechsel muss eine Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 m² nach sich ziehen.
4. Der im Mietvertrag geregelte Mietbeginn der frei werdenden Wohnung muss älter als 6 Monate sein.
5. Der zukünftige Mietvertrag muss unbefristet oder für die Dauer von mindestens 1 Jahr befristet sein.
6. Der Wohnungswechsel muss nachweislich über das Bundesmelderecht erfolgt sein.
Als Beispiel hierfür kann angeführt werden, dass eine alleinstehende Person, die früher im Familienbund gelebt hat, die größere Wohnung freigibt, in eine kleinere Wohnung zieht und die frei werdende Wohnung wieder durch eine Familie mit mehreren Personen genutzt werden kann.
Für solche Aktivitäten kann eine Wiedervermietungsprämie von 2 Netto-Monatskaltmieten, max. 2.000 € je Vermieter der Wohnung erzielt werden.
Unter gewissen Voraussetzungen sind auch noch weitere Boni erhältlich, sodass auch eine höhere Summe erzielt werden kann. Für die Umzugshandlung wird bei einer Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 m² eine Grundprämie in Höhe von 3.000 € bewilligt. Bei darüber hinaus gehender Reduzierung der Wohnfläche erfolgt ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 € pro m² zusätzlich reduzierter Wohnungsfläche. Der Höchstbetrag pro Prämie liegt bei 7.500 €.
Der Antrag ist binnen von 6 Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses auf dem von der Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite (https://www.wohnraumoffensive-bw.de/Prämienkatalog/Wohnflächenbonus-bw) veröffentlichten Formular zu stellen. Es sind folgende Angaben notwendig:
1. Darstellung der kommunalen Aktivität, die zum Wohnungswechsel geführt hat.
2. Angaben zur alten Mietwohnung, Mietwohnungsadresse, Wohnfläche, Netto-Monatskaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder
3. Angaben zur neuen Mietwohnung, Mietwohnungsadresse, Wohnfläche, Netto-Kaltmiete, Anzahl der Haushaltsmitglieder
4. Mietbeginn und Mietende des alten Mietvertrages
5. Mietbeginn des neuen Mietvertrages und evtl. Mietdauer bei befristeten Mietverträgen.
Interessenten können sich gerne an die Gemeindeverwaltung in Schonach per E-Mail oder direkt beim Bürgermeister Jörg Frey wenden (j.frey@schonach.de oder 07722 / 96481-40).