Die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen nach dem Polizeigesetz bzw. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hält auch die Gemeinde Billigheim Unterkünfte vor.
Zur Erfüllung von aktuellen und künftigen Aufnahmeverpflichtungen wird weiterhin geeigneter Wohnraum zur Anmietung durch die Gemeinde gesucht.
Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Angebot und kurzer Objektbeschreibung (Quadratmeter, Zustand, Mietvorstellung etc.) unser Ordnungsamt, Frau Junghans, Tel. 9200-24, oder per E-Mail ordnungsamt@billigheim.de