Aus den Rathäusern

Wohnraum für die Anmietung durch die Gemeinde gesucht

Die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen nach dem Polizeigesetz bzw. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz....

Die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen ist eine öffentliche Aufgabe der Kommunen nach dem Polizeigesetz bzw. dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hält auch die Gemeinde Billigheim Unterkünfte vor.

Zur Erfüllung von aktuellen und künftigen Aufnahmeverpflichtungen wird weiterhin geeigneter Wohnraum zur Anmietung durch die Gemeinde gesucht.

Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Angebot und kurzer Objektbeschreibung (Quadratmeter, Zustand, Mietvorstellung etc.) unser Ordnungsamt, Frau Junghans, Tel. 9200-24, oder per E-Mail ordnungsamt@billigheim.de

Erscheinung
Billigheimer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Billigheim
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto