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Wohnungsgeberbescheinigung jetzt online einreichen

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann ab sofort bequem online eingereicht werden. Über das landesweite Serviceportal Service-BW steht hierfür ein digitaler...
Wohnungsgeberbescheinigung
Foto: Bild erstellt mit DALL·E und nachbearbeitet von Gemeinde Ebhausen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann ab sofort bequem online eingereicht werden. Über das landesweite Serviceportal Service-BW steht hierfür ein digitaler Online-Dienst zur Verfügung.

Die Wohnungsgeberbescheinigung kann von natürlichen und juristischen Wohnungsgebern bequem online über Service-BW eingereicht werden. Damit haben Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber die Möglichkeit, die erforderliche Bescheinigung nach dem Ein- oder Auszug einer Person schnell und unkompliziert elektronisch zu übermitteln – ganz ohne persönlichen Besuch im Rathaus.

Den direkten Zugang zum Online-Dienst finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ebhausen im Bereich Digitales Rathaus / Online-Dienste unter folgendem Link:
www.ebhausen.de/verwaltung-service/buergerservice/digitales-rathaus-online-dienste

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ebhausen gerne zur Verfügung.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Ebhausen
16.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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