
Die Wohnungsgeberbescheinigung kann ab sofort bequem online eingereicht werden. Über das landesweite Serviceportal Service-BW steht hierfür ein digitaler Online-Dienst zur Verfügung.
Die Wohnungsgeberbescheinigung kann von natürlichen und juristischen Wohnungsgebern bequem online über Service-BW eingereicht werden. Damit haben Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber die Möglichkeit, die erforderliche Bescheinigung nach dem Ein- oder Auszug einer Person schnell und unkompliziert elektronisch zu übermitteln – ganz ohne persönlichen Besuch im Rathaus.
Den direkten Zugang zum Online-Dienst finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ebhausen im Bereich Digitales Rathaus / Online-Dienste unter folgendem Link:
www.ebhausen.de/verwaltung-service/buergerservice/digitales-rathaus-online-dienste
Bei Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Ebhausen gerne zur Verfügung.