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Worauf kommt es an? So versichert man sein Haus gegen Elementarschäden

Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Starkregen,...

Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Vor all diesen Gefahren schützt weder eine Wohngebäude- noch eine Hausratversicherung. Beide lassen sich aber um den entsprechenden Schutz erweitern. Es regnet, es schneit, es taut: Wenn Bäche, Flüsse und Kanalisationen Wassermassen nicht mehr fassen können, sind oft Überschwemmungen die Folge. Schwappen die Fluten ins Haus, ist das Eigenheim schnell ruiniert. Eine Wohngebäudeversicherung allein reicht dann nicht aus, um die finanziellen Folgen zu mildern. Versicherte benötigen vielmehr zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Worauf sollten Hausbesitzer bei Vertragsschluss achten? Antworten auf die wichtigsten Fragen. Bei Schäden am Haus, die durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Feuer und Leitungswasser verursacht wurden, greift die Wohngebäudeversicherung. Steht das Haus aber aufgrund von sintflutartigem Regen, Hochwasser oder Überschwemmungen unter Wasser, braucht es zusätzlich einen Baustein für Elementarschäden. Dieser leiste auch bei Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinenabgänge oder Rückstau – also wenn Wasser aus der Kanalisation ins Haus drückt und aus Toilette, Dusche und Waschbecken sprudelt. Schäden durch Sturmfluten sind regelmäßig nicht mit abgedeckt, es gibt aber vereinzelte Versicherer, die dieses Szenario einschließen. Wichtig: Die Naturgewalten, vor deren Schäden sich Hausbesitzer schützen wollen, sollten ausdrücklich in der Police aufgeführt sein. Denn: „Der Schutz ergibt sich allein aus den Vertragsbedingungen. Es gilt nur, was dort erwähnt ist.“ In der Regel übernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten für Reparaturen und Aufräumarbeiten bis hin zum Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes oder der beschädigten Gebäudeteile. Zudem werden, falls das Gebäude eine Zeit lang nicht bewohnbar sein sollte, Hotelkosten übernommen. Auch diese Leistungen sollten exakt in den Unterlagen beschrieben sein. Wer zusätzlich zum Gebäude auch sämtliches bewegliches Inventar vor Elementargefahren schützen möchte, der benötigt den Zusatzbaustein für Elementarschäden nicht nur bei der Wohngebäudeversicherung, sondern auch bei der Hausratversicherung. Die Elementarversicherung wird zufolge nur in Verbindung mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Diese Policen können bei Bedarf entsprechend erweitert werden. Daraus resultiert üblicherweise eine höhere Prämie. Nur einzelne der Naturrisiken abzusichern – etwa weil Schäden durch einen Vulkanausbruch am Wohnort unwahrscheinlich sind, ist nicht möglich. Verbraucherschützer rät, vor einem Abschluss im Versicherungsschein nachzuprüfen, ob der bestehende Versicherungsvertrag bereits Naturgefahren einschließt. Tut er das nicht, ist es sinnvoll, das Risiko für die Immobilie abzuschätzen und zu entscheiden, ob der Zusatzbaustein sinnvoll ist. Für die Hausratversicherung lohnt er sich tendenziell, wenn besonders teures Inventar Schaden nehmen oder eine zerstörte Einrichtung nicht ohne Weiteres auf eigene Kosten erneuert werden könnte. Für die Wohngebäudeversicherung kann er – besonders in gefährdeten Gebieten – existenziell sein. Um ihr konkretes Risiko für einen Schadenfall einschätzen zu können, müssen Eigenheimbesitzer wissen, wie wahrscheinlich der Eintritt bestimmter Naturgefahren in ihrer Nähe ist. Dabei geht es insbesondere um Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse. Anhaltspunkte dafür finden sie unter anderem in den sogenannten Risiko- und Gefahrenkarten der einzelnen Bundesländer. Diese stufen die einzelnen Regionen anhand des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS Geo) in verschiedene Gefährdungsklassen ein. Im Hochwasser-Check erfährt man auf dieser Grundlage, wie gefährdet das Eigenheim durch Starkregen und Überschwemmung ist. Der nächste VdK-Beratungstermin (Achtung Sommerpause) ist am 9.10.2025, OV-Vorsitzender Gerhard Sell, Tel. 07134/15256, E-Mail: gerhard.sell@deflate.de.

Erscheinung
Sulmtal.de das extrablatt im Weinsberger Tal - fusioniert mit der Sulmtaler Woche
Ausgabe 33/2025
von Sozialverband VdKRedaktion NUSSBAUM
11.08.2025
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