„Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.“ (§ 8 Abs. 1 Baugesetzbuch) Der Bebauungsplan zeigt, was baulich möglich ist und soll die Gleichbehandlung der Bauherren sicherstellen. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur insoweit zulässig, als sie die Grundzüge der Planung nicht verletzen.
Am 18.07. 2025 behandelte der Gemeinderat die „Weiterentwicklung der Betriebsflächen des Bauhofes“. Der Bauhof liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfostenbergweg“, der am 03.06.1966 in Kraft getreten ist. In dem Bereich, auf dem sich der Bauhof jetzt befindet, werden im gültigen Bebauungsplan Tennisplätze ausgewiesen. Außerdem wird dieser Bereich als „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ gekennzeichnet. Das hat den Gemeinderat in der Vergangenheit nicht gehindert, auf diesen Flächen den Bauhof zu errichten. Das hat das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen auch nicht gehindert, am 26.06.2025 den Umbau und die Erweiterung des Bauhofes zu genehmigen.
Die Bürgerliste Plochingen befürwortet zwar die baulichen Maßnahmen, stellte aber folgenden Antrag: „Die bauliche Umsetzung des Büro- und Sozialgebäudes und der Ostspange (Baubeschluss) wird erst beauftragt, wenn die am 26.06.2025 erteilte Baugenehmigung aus dem zu ändernden Bebauungsplan “Pfostenbergweg" abgeleitet werden kann."
Ergebnis der Abstimmung:
Ja: Bürgerliste
Nein: CDU, SPD, OGL, Schümann
Enthaltung: ULP, Th. Nußbaum (CDU)