Aus den Rathäusern

Wunschzettel können von den Kindern bereits im Rathaus abgeholt werden

Malscher Weihnachtswunsch Aktion 2024 gestartet Bereits zum 6. Mal wird von der Gemeinde Malsch in Zusammenarbeit mit dem DRK Malsch und der Kolpingfamilie...
Auch 2024 soll Kindern aus sozial schwächer gestellten Familien wieder ein Weihnachtswunsch erfüllt werden.
Auch 2024 soll Kindern aus sozial schwächer gestellten Familien wieder ein Weihnachtswunsch erfüllt werden.Foto: Gemeinde Malsch

Malscher Weihnachtswunsch Aktion 2024 gestartet

Bereits zum 6. Mal wird von der Gemeinde Malsch in Zusammenarbeit mit dem DRK Malsch und der Kolpingfamilie Malsch die „Malscher Weihnachtswunsch Aktion“ fortgeführt. Im letzten Jahr konnten insgesamt 55 Kinderwünsche erfüllt werden.

Kinder aus Malsch im Alter bis zu 15 Jahren, aus finanziell nicht so gut gestellten Familien, haben bei dieser tollen Aktion die Möglichkeit, sich ein Weihnachtsgeschenk zu wünschen.

Ablauf

Kinder aus Familien, die eine soziale Leistung erhalten, können sich seit Oktober im Rathaus Malsch, Zimmer 114, einen Wunschzettel abholen. Hier können die Kinder ihren Wunsch (max. 25 Euro) aufschreiben und an den Weihnachtsbaum im Rathaus hängen. Aus Datenschutzgründen werden nur der Vorname, das Alter und der Wunsch des Kindes auf dem Wunschzettel stehen.

Alle Bürgerinnen und Bürger können diese Aktion unterstützen, indem sie einen dieser Kinderwünsche erfüllen. Die Wunschzettel können zu den Öffnungszeiten des Rathauses ab dem 18. November vom Weihnachtsbaum genommen werden. Sobald der Wunsch für das Kind gekauft wurde, kann das Geschenk bis spätestens 6. Dezember im Rathaus bei Sabrina Heinrich (Zimmer 114) abgeben werden. Die Kinder können dann ihre Geschenke zwischen dem 11. und 13. Dezember im Rathaus bei Sabrina Heinrich abholen.

Für Fragen steht Sabrina Heinrich, im Rathaus Malsch unter der Nummer 07246 707-107 jederzeit zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Den Wunschzettel können Familien, die eine soziale Leistung (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Wohngeld sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen, unter Vorlage des aktuellen Hilfebescheides im Rathaus, Zimmer 114 abholen. Auf dem Wunschzettel stehen nur der Vorname, das Alter und der Wunsch des Kindes. Alle Familien bleiben anonym. (sh/red)

Alle Bürger haben die Möglichkeit, die Aktion zu unterstützen.
Alle Bürger haben die Möglichkeit, die Aktion zu unterstützen.Foto: Gemeinde Malsch
Erscheinung
MAZ – Das Wochenmagazin für Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Ausgabe 41/2024
von Redaktion Nussbaum
09.10.2024
Orte
Malsch
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto