Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde eine Dynamisierung der Leistungen von 4,5 % vereinbart, so dass sich ab 1. Januar 2025 folgende erhöhte Beträge ergeben:
• Pflegegeld:
• Pflegesachleistung:
• Entlastungsbetrag: alle Pflegegrade von 125 € auf 131 €
• Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: von 40 € auf 42 €
• Verhinderungspflege: von 1612 € auf 1.685 €
Kurzzeitpflege: von 1.774 € auf 1.854 €
Ab 1.7.25 erfolgt eine Zusammenlegung beider Leistungen zum „Gemeinsamen Jahresbetrag“ in Höhe von 3.539 €, der flexibel eingesetzt werden kann.
• Teilstationäre Pflege (Tagespflege):
• Vollstationäre Pflege (Pflegeheim):
Die Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege bleiben weiterhin im 1. Jahr 15 %, ab dem 2. Jahr 30 %, ab dem 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 %.
• Wohnraumanpassung/Hilfsmittel pro Maßnahme: von 4.000 € auf 4.180 €.
• Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen von 266 € auf 278 €.
Haben Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen rund um das Thema Pflege, melden Sie sich einfach telefonisch oder schriftlich und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – entweder im Pflegestützpunkt in Sinsheim, in einer der regelmäßigen Außensprechstunden im Rathaus Ihrer Gemeinde oder direkt bei Ihnen zu Hause. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und individuell.
Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 06221/522-2622 oder unter der E-Mail-Adresse A.Speth@Rhein-Neckar-Kreis.de.
Die nächste Beratung im Rathaus bei Ihnen vor Ort entnehmen Sie bitte den gesonderten Bekanntgaben Ihrer Gemeinde.