Der Pfarreivermögensverwaltungsrat übt in der neuen Kath. Kirchengemeinde Zollern ab dem 1. Januar 2026 die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstandes und des Pfarrökonoms aus und berät diese bei ihrer Tätigkeit.
Der leitende Pfarrer ist Vorsitzender dieses Gremiums, allerdings ohne Stimmrecht. Zwei Mitglieder aus dem Pfarreirat werden im Pfarreivermögensverwaltungsrat sein. Ebenfalls werden mindestens vier und maximal acht Mitglieder vom Pfarreirat berufen, die nicht den Gremien angehören. Diese vier bis acht Personen müssen der Römisch-katholischen Kirche angehören und die fachliche Eignung für die Tätigkeit des Pfarreivermögensverwaltungsrates besitzen.