Bereits vor Jahresbeginn war geregelt, dass die Pflegekassen den Versicherten auf Antrag eine schriftliche Übersicht über die in den vergangenen 18 Monaten (oder länger) in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zukommen lassen (§ 108 Absatz1SGBXI). Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn aufgrund von einer Abtretungserklärung gegenüber dem Dienstleister (bei Verhinderungspflege oder Entlastleistungen, u. a.) der Überblick über noch bestehende finanzielle Restansprüche verloren geht, da dieser direkt mit der Kasse abrechnet.
Diese Regelung wurde seit Jahresbeginn weiterentwickelt: Versicherte erhalten diese Übersicht auf Wunsch dann regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr. Eine formlose Anforderung bei der Pflegekasse, dass die regelmäßige Übersendung dieser Übersicht gewünscht ist, reicht dafür aus. Auf Anforderung können die Versicherten zudem auch weitere Detailinformationen zu den Leistungen erhalten, die in Bezug auf sie zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht worden sind.
Haben Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen rund um das Thema Pflege, melden Sie sich einfach telefonisch oder schriftlich und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – entweder im Pflegestützpunkt in Sinsheim, in einer der regelmäßigen Außensprechstunden im Rathaus Ihrer Gemeinde oder direkt bei Ihnen zu Hause. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und individuell!
Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 06221/522-2622 oder unter der E-Mail-Adresse A.Speth@Rhein-Neckar-Kreis.de. Die nächste Beratung im Rathaus bei Ihnen vor Ort entnehmen Sie bitte den gesonderten Bekanntgaben Ihrer Gemeinde.