Stadtwerke Ettlingen GmbH
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76275 Ettlingen
Aus dem Geschäftsleben

Zählerablesung bei Strom, Erdgas und Trinkwasser

Die SWE Netz GmbH verschickt Ablesekarten In den nächsten Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger von Ettlingen und den Stadtteilen per Post oder...

Die SWE Netz GmbH verschickt Ablesekarten

In den nächsten Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger von Ettlingen und den Stadtteilen per Post oder E-Mail eine Ableseaufforderung zur Erfassung ihrer Energie- und Trinkwasserzählerstände. Absenderin ist die SWE Netz GmbH, die
Tochtergesellschaft der Stadtwerke Ettlingen GmbH und Messstellenbetreiberin.
Aufgabe der SWE Netz GmbH ist es, einmal jährlich die aktuellen Zählerstände einzuholen und den Lieferanten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Auf Basis dieser Zählerstände erstellen die Lieferanten die Jahresabrechnungen über die Energie- und
Wasserverbräuche.


Zählerstände mitteilen – schnell und einfach
Ab dem 9. Dezember versendet die SWE Netz GmbH die Ableseaufforderungen. Diese enthalten ein individuelles Passwort, das die Mitteilung der Zählerstände über das Internet bequem und sicher ermöglicht. Alternativ können die Zählerstände auf folgende Weise übermittelt werden:
• Ablesekarte per Post (portofrei)
• Faxübermittlung
• Online-Formular via QR-Code

Hinweis: Bitte prüfen Sie die Zählerstände und das Ablesedatum sorgfältig vor dem
Absenden.


Frist beachten:
Die SWE Netz GmbH benötigt die Zählerstände spätestens bis zum 7. Januar 2025, um die Jahresabrechnungen korrekt erstellen zu können. Werden keine Zählerstände übermittelt, erfolgt die Abrechnung auf Basis geschätzter Werte. Grundlage hierfür ist der jeweilige Vorjahresverbrauch.


Die Vorteile der Selbstablesung
• Zählerstände können flexibel und rund um die Uhr gemeldet werden.
• Die Abwicklung per Internet oder Ablesekarte ist unkompliziert und zeitsparend.
• Kundinnen und Kunden behalten die volle Kontrolle über den Ablesevorgang.
• Keine fremde Person betritt die Wohnung oder das Haus.


Besonderheiten bei Stromerzeugungsanlagen
Für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke
oder Brennstoffzellen gelten gesonderte Regelungen: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) müssen diese Zählerstände dem Netzbetreiber unaufgefordert mitgeteilt werden. Bei fehlenden Meldungen können Abschlagszahlungen ausgesetzt werden, bis die Zählerwerte bei der SWE Netz GmbH vorliegen. Schätzungen sind in solchen Fällen nicht zulässig.


Zählerstände, die vor Ort von SWE Mitarbeitern abgelesen werden
In einzelnen Mehrfamilienhäusern sowie im Ettlinger Industriegebiet übernimmt die SWE Netz GmbH aus organisatorischen Gründen die Ablesung der Zählerstände selbst. In diesen Fällen werden keine Ablesekarten versendet.
Wichtiger Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWE Netz GmbH tragen stets einen Ausweis bei sich, den Sie sich bei Bedarf zeigen lassen können, um ungebetene Besucher zu vermeiden.

Bei Fragen zur Ablesung steht Ihnen das Team der GVMD gerne zur Verfügung:
• Telefon: 07243 101-8288
o Montag, Mittwoch, Freitag: 8 - 12 Uhr
o Dienstag, Donnerstag: 13 - 16 Uhr
• E-Mail: ablesung@sw-ettlingen.de (rund um die Uhr erreichbar)

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 49/2024

Orte

Ettlingen

Kategorien

Aus dem Geschäftsleben
Wirtschaft
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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