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Aus dem Geschäftsleben

//Zählerablesung bei Strom, Erdgas und Trinkwasser//

Verlängerung der Abgabefrist Die SWE Netz GmbH, die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Ettlingen GmbH, hat Mitte Dezember 2025 Selbstablesekarten und...

Verlängerung der Abgabefrist


Die SWE Netz GmbH, die Tochtergesellschaft der Stadtwerke Ettlingen GmbH,
hat Mitte Dezember 2025 Selbstablesekarten und E-Mails zur turnusmäßigen
Zählerstanderfassung an die Ettlinger Bürgerinnen und Bürger versendet. Auf
Basis dieser Zählerstände werden die Jahresabrechnungen für die Energie- und
Trinkwasserverbräuche erstellt.

Die Abgabefrist für die Zählerstände wird vom 9. auf den 19. Januar verlängert. Wer seine Zählerstände noch nicht mitgeteilt hat, kann dies jetzt noch bis
zum neuen Abgabetermin nachholen. Dadurch wird eine Schätzung auf Basis des
Vorjahresverbrauchs vermieden.
Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen,
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen) sind gesetzlich dazu verpflichtet, die
Zählerstände ihrer Anlagen an die SWE Netz GmbH zu melden. Das gilt auch, wenn
keine Selbstablesekarte vorliegt.

Denn: Liegt der SWE Netz GmbH zum Jahresende
keine Zählerstandmeldung vor, erlischt der Anspruch auf die monatliche
Abschlagszahlung. In diesem Fall darf die SWE Netz GmbH den Zählerstand zum
Jahresende auch nicht schätzen. Abhängig von der Erzeugungsart wird nach dem Seite 2 / 2
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
(KWKG) unterschieden.
Die Zählerstände können per E-Mail unter ablesung@sw-ettlingen.de, per Fax unter
07243 101-833900, auf dem Postweg (Hertzstraße 33, Ettlingen) durchgegeben werden.
Die SWE Netz GmbH bedankt sich schon jetzt bei ihren Kundinnen und Kunden für
die Unterstützung.

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 02/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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Ettlingen
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