Am 30.9.2025 ist der 3. Abschlag für die Wasserabrechnung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung ist aus der Jahresabrechnung ersichtlich.
Die Zahlungspflichtigen ohne Abbuchungsermächtigung werden gebeten, diesen Termin zu beachten und die fälligen Beträge an die Stadtkasse unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Im Verzugsfalle werden Mahnungen erstellt, in denen Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Um dem zu entgehen, erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, die Sie im Steueramt oder der Stadtkasse des Rathauses erhalten. Sie können sich das Abbucherformular (Einzugsermächtigung) auch auf der Homepage der Stadt Gundelsheim (www.gundelsheim.de unter Rathaus Downloadbereich) herunterladen. Füllen Sie den Vordruck aus und geben Sie ihn unterschrieben im Rathaus ab. Die Abschläge und Abrechnungen werden dann bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.