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Zahlungsaufforderung für Wasser- und Abwassergebühren – 2. Abschlagszahlung

Am 30. Juni 2025 ist die 2. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich...

Am 30. Juni 2025 ist die 2. Abschlagszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Kalenderjahr 2025 zur Zahlung fällig. Es wird hiermit öffentlich an die Zahlung erinnert.

Konten der Stadtkasse Gernsbach

Sparkasse Rastatt-Gernsbach IBAN DE83 6655 0070 0060 0027 14 BIC SOLADES1RAS

Volksbank pur IBAN DE74 6619 0000 0050 0466 05 BIC GENODE61KA1

Bei Banküberweisungen bitte das Buchungszeichen und den Verwendungszweck angeben. Einzahlungen ohne diese Angaben verzögern die Bearbeitung und können zu Fehlbuchungen führen.

Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.

Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschrift-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die Wasser- und Abwassergebühr zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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