Die Zahlung für die Gewerbesteuer-VZ für das II. Quartal 2025 ist am 15.05.2025 fällig. Sollte Ihnen zwischenzeitlich kein neuer Vorauszahlungsbescheid zugegangen sein, entnehmen Sie bitte den fälligen Betrag dem Ihnen zuletzt zugestellten Gewerbesteuerbescheid.
Soweit kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde und die Raten noch nicht überwiesen wurden, bitten wir die Gewerbesteuerpflichtigen, diesen Termin zu beachten.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, bei nicht rechtzeitigem Eingang Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann.