1939 wurden die Landkreise in Baden neu umschrieben. Aus den Bezirksämtern Heidelberg und Wiesloch entstand der Landkreis Heidelberg. Dieser wiederum ging am 01.01.1973 durch die Kreisreform des Landes Baden-Württemberg im neu geschaffenen „Rhein-Neckar-Kreis“ auf.
Bereits sechs Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges machten sich die Verantwortlichen des Kreises Heidelberg Gedanken zu einem (ersten) Kreisaltenheim.
Als es in dieser Sache schon konkret um einen Standort ging, erkannte der damalige Rettigheimer Bürgermeister Valentin Weik zusammen mit dem Gemeinderat die Gunst der Stunde und warfen „den Hut in den Ring“, das heißt, Rettigheim bewarb sich um den Standort für das neue Kreisaltenheim. Dies wird in unserem „Zeitungsartikel des Monats“ näher beleuchtet. Das „Heidelberger Tageblatt“ brachte den Artikel am Mittwoch, den 03.01.1951 in der Ausgabe Nr. 2 unter der Überschrift „Rettigheim stellt Baugelände zur Verfügung. Vier Gemeinden bewerben sich bis jetzt um das zukünftige Kreis-Altenheim.“
Hier der Artikel im Wortlaut: „Rettigheim. Auf die Anforderung der Landkreisselbstverwaltung des Landkreises Heidelberg an die Gemeinden, geeignetes Gelände für ein Altenheim zu melden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. Dezember (1950) einstimmig beschlossen, ein 1 ha großes Baugelände auf dem Hahnenberg unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des Rettigheimer Gemeinderates dürfte es in dem Gebiet des früheren Bezirks Wiesloch wohl kaum eine solch gute, für ein Altenheim geeignete Lage geben, wie diese. Die Umgebung ist geradezu verlockend. Unten am Abhang liegt 200 - 300 m entfernt das schöne, ruhige Dorf Rettigheim. Im Nordwesten liegt auf halber Höhe des Letzenbergs das Dorf Malsch. Die Spitze des Berges, ein beliebtes Ausflugsziel, wird von der Wallfahrtskapelle gekrönt. Nach Westen reicht der Blick weit hinein in die Rheinebene und an hellen Tagen grüßen die Hardtberge der Pfalz herüber. Der vorgesehene Platz ist sonnig und im Sommer laden die schattigen Wege des gleich hinter dem Baugelände beginnenden Waldes zu angenehmen Spaziergängen ein. Auch in bautechnischer Hinsicht würden dem Bau keine nennenswerte Schwierigkeiten im Wege stehen, da das Gelände in jeder Beziehung mit dem Dorfe verbunden werden kann. Bei einer eventuellen Erweiterung wäre leicht gemeindeeigenes Baugelände verfügbar.
Rettigheim ist nach Nußloch, Mühlhausen und Rauenberg die vierte Gemeinde, die dem Landkreis Baugelände zur Erstellung eines Kreisaltenheimes zur Verfügung stellt.“
Alles, was der Journalist schrieb und anpries, war zutreffend: der Blick zum Letzenberg (mit seiner Kapelle) und der Fernblick in die Rheinebene und auf das Hardtgebirge in der nahen Pfalz; der angrenzende Wald als Naherholungsgebiet und die sonnige Lage.
Dass es anders gekommen ist, wie die Rettigheimer Räte hofften, wissen wir heute. In keinem der vier genannten Gemeinden wurde unmittelbar nach der Ausschreibung ein Altenheim durch den Kreis verwirklicht.
Heute unterhält der Rhein-Neckar-Kreis mehrere Alten- und Pflegeheime, die ein Teil der „GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH“ sind (Gründung 01.01.2006). Altenheime befinden sich in Nußloch, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim.
Das Bebauungsgebiet „Klettenberg-Hahnenberg“ wurde dann erstmals in der „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Rettigheim in die Gemeinde Mühlhausen Landkreis Heidelberg/Ortschaftsverfassung“ (21.12.1971) unter Punkt § 3 Gegenwärtige und künftige Vorhaben im Ortsteil Rettigheim („Baugebiet Klettenberg-Hahnenberg“) eigens aufgeführt und in den Folgejahren verwirklicht (R. Werner).