Obwohl gut sichtbar, direkt an der Einfahrt auf den Schloßhof, ein Zonenhalteverbotsschild angebracht ist, kommt es trotzdem immer wieder zu Parkverstößen. Der Schloßhof ist als eingeschränkte Halteverbotszone ausgewiesen. Fahrzeuge dürfen nur zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen sowie bis zu einer Dauer von drei Minuten dort halten.
Bitte beachten Sie: Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
Durch ein Zusatzzeichen wird das generelle eingeschränkte Halteverbot dahin gehend aufgelockert, dass innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Montag bis Freitag ist dort in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr das Parken mit Parkscheibe für die Dauer von einer Stunde erlaubt. Zwischen 18:00 Uhr und 07:00 Uhr ist das Parken ohne Zeitbegrenzung nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Am Samstag gilt von 05:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Bereich des gesamten Schloßhofesein absolutes Halteverbot, damit ausreichend Platz für den Wochenmarkt zur Verfügung steht.
Sind alle gekennzeichneten Parkflächen auf dem Schloßhof besetzt, gibt es weitere Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, etwa hinter dem Rathaus, bei der Bibliothek sowie an der Turn- und Festhalle.