Der vorliegende Antrag behandelte ein höchst sensibles und gleichzeitig für das Personalwesen unserer Stadt enorm wichtiges Thema. Die antragstellende Fraktion spitzt diese Kontroverse bis zu der heute vorzufindenden Brisanz zu.
Nachdem die beiden ersten Punkte des Antrages
1. Stellenbewertungen ausschließlich durch die Gemeindeprüfungsanstalt
2. Überprüfung der bereits erfolgten Bewertungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt
rechtlich überprüft und von den Grünen zurückgezogen wurden, wurde nur über den unumstrittenen letzten Punkt des Antrages abgestimmt
3. Stellen ab EG 10 & A 11 müssen extern und intern ausgeschrieben werden
Uneingeschränkt schätzen wir die Integrität der Gemeindeprüfungsanstalt, auch in ihrer Tätigkeit der Stellenbewertungen. Ebenso erkennen wir die Befugnis unseres Bürgermeisters an, Stellenbewertungen auch anderweitig anfertigen zu lassen. Die langjährige Berufspraxis des Kollegen Weisbrod erkennen wir zwar an, sehen jedoch keinen Anlass, dem Büro Geinert die Kompetenz in diesem Bereich abzusprechen. Vielmehr nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass sich unser Bürgermeister der Personalentwicklung und Stellenbewertung angenommen hat.
„Gefälligkeitsgutachten“, so ein Schlagwort, das schwer wiegt, sollten wir aus dieser Debatte ganz heraushalten.
Die gesamten Bewertungen begründen sich in Veränderungen im Personalkörper und durch Verschiebungen von Zuständigkeiten sowie modifizierten Zuschnitten in den Fachbereichen. Einheitlich erfolgen müssen sie auf jeden Fall, nicht unbedingt durch ein ganz bestimmtes Büro, aber eben auch nicht unbedingt durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Unsere Verwaltungsspitze genießt in dieser Angelegenheit unser überwiegendes Vertrauen. Sollten Fehlentwicklungen auftreten, behalten wir uns vor, diese zu benennen und entsprechend zu reagieren (Stellungnahme gekürzt).
Mathias Pütz, CDU-Fraktion